So wird das Teilzeitgehalt berechnet
Teilzeitbeschäftigte dürfen beim Stundenlohn nicht schlechter gestellt werden als Vollzeitkräfte. Das Bruttogehalt wird deshalb im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt:
Teilzeitgehalt = Vollzeitgehalt × Teilzeitstunden ÷ Vollzeitstunden
Beispiel: Die Vollzeitstelle bringt 4.000 € brutto bei 40 Wochenstunden. Reduzierst du auf 30 Stunden, sind das 30 ÷ 40 = 75 %, also 3.000 € brutto. Bei fünf Arbeitstagen arbeitest du dann sechs Stunden pro Tag. Der Stundenlohn bleibt mit 23,08 € (4.000 ÷ 173,33 Monatsstunden) gleich. Das ist die Voreinstellung im Rechner.
| Wochenstunden | Quote | Brutto bei 4.000 € Vollzeit | Stunden pro Tag (5 Tage) |
|---|---|---|---|
| 35 h | 87,5 % | 3.500,00 € | 7,0 h |
| 32 h | 80 % | 3.200,00 € | 6,4 h |
| 30 h | 75 % | 3.000,00 € | 6,0 h |
| 25 h | 62,5 % | 2.500,00 € | 5,0 h |
| 20 h | 50 % | 2.000,00 € | 4,0 h |
| 15 h | 37,5 % | 1.500,00 € | 3,0 h |
Brutto sinkt proportional, netto nicht
Beim Nettogehalt geht die Rechnung nicht so glatt auf. Die Lohnsteuer ist progressiv: Mit sinkendem Einkommen sinkt auch der durchschnittliche Steuersatz. Wer von 40 auf 30 Stunden reduziert, verliert deshalb netto in der Regel prozentual weniger als die 25 % beim Brutto. Wie viel genau, hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und Krankenkasse ab; dafür brauchst du einen Brutto-Netto-Rechner oder die Probeabrechnung deines Arbeitgebers.
Was passiert mit dem Urlaub?
Arbeitest du weiterhin an fünf Tagen, nur kürzer, bleibt die Zahl deiner Urlaubstage gleich. Arbeitest du an weniger Tagen, sinkt die Zahl der Urlaubstage, die freie Zeit in Wochen bleibt aber gleich. Den gesetzlichen Mindestanspruch je nach Arbeitstagen zeigt der Urlaubsanspruch-Rechner.
Anspruch auf Teilzeit in Deutschland
Nach § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) kannst du verlangen, dass deine Arbeitszeit verringert wird, wenn
- dein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht,
- dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt (ohne Auszubildende), und
- du den Wunsch spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform anmeldest.
Der Arbeitgeber muss zustimmen, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Lehnt er nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn in Textform ab, verringert sich die Arbeitszeit im gewünschten Umfang.
Zum Mindestlohn in Teilzeit
Bei sehr wenigen Stunden lohnt ein Blick auf die Untergrenze: Ein Teilzeitgehalt muss pro Stunde mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erreichen. Das prüft der Mindestlohn-Rechner.
Häufige Fragen
Wie berechne ich mein Gehalt in Teilzeit?
Vollzeitgehalt mal Teilzeitstunden geteilt durch Vollzeitstunden. 4.000 € bei 40 Stunden ergeben bei 30 Stunden 3.000 € brutto.
Wie viel Prozent sind 30 Stunden von 40 Stunden?
75 Prozent. 20 Stunden sind 50 Prozent, 32 Stunden 80 Prozent.
Verliere ich in Teilzeit netto genauso viel wie brutto?
Meist nicht. Wegen der progressiven Lohnsteuer sinkt das Netto prozentual weniger als das Brutto.
Wann habe ich Anspruch auf Teilzeit?
Nach § 8 TzBfG, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt und du den Antrag spätestens drei Monate vorher in Textform stellst.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.