Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steht in § 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Dort ist noch der Ausgangswert von 12 € aus dem Jahr 2022 genannt; die Höhe wird seither per Verordnung angepasst. Nach der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) gilt:
| Gültig ab | Mindestlohn je Stunde | bei 40 Wochenstunden im Monat |
|---|---|---|
| 1. Januar 2026 | 13,90 € | 2.409,33 € |
| 1. Januar 2027 | 14,60 € | 2.530,67 € |
Der Betrag gilt pro Zeitstunde und brutto. Er gilt für Vollzeit, Teilzeit und Minijobs gleichermaßen. Branchenmindestlöhne aus Tarifverträgen, die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz allgemein verbindlich sind, gehen vor, wenn sie höher liegen.
So rechnet der Mindestlohn-Rechner
Monatslohn = 13,90 € × Wochenstunden × 13 ÷ 3. Der Faktor 13 ÷ 3 (rund 4,33) ist die durchschnittliche Zahl der Wochen pro Monat, weil ein Quartal 13 Wochen hat. Wie dieser Faktor zustande kommt, erklärt der Stundenlohn-Rechner ausführlicher.
Beispiel: Bei 40 Wochenstunden arbeitest du im Schnitt 40 × 13 ÷ 3 = 173,33 Stunden im Monat. 173,33 × 13,90 € ergibt 2.409,33 € brutto im Monat, aufs Jahr gerechnet 13,90 € × 40 × 52 = 28.912 €. Das ist die Voreinstellung im Rechner.
Mindestlohn im Monat nach Wochenstunden
| Wochenstunden | Monatsstunden | Monatslohn brutto | Jahreslohn brutto |
|---|---|---|---|
| 10 h | 43,33 | 602,33 € | 7.228,00 € |
| 15 h | 65,00 | 903,50 € | 10.842,00 € |
| 20 h | 86,67 | 1.204,67 € | 14.456,00 € |
| 25 h | 108,33 | 1.505,83 € | 18.070,00 € |
| 30 h | 130,00 | 1.807,00 € | 21.684,00 € |
| 35 h | 151,67 | 2.108,17 € | 25.298,00 € |
| 38,5 h | 166,83 | 2.318,98 € | 27.827,80 € |
| 40 h | 173,33 | 2.409,33 € | 28.912,00 € |
Mindestlohn und Minijob-Grenze
Die Minijob-Grenze heißt offiziell Geringfügigkeitsgrenze und ist an den Mindestlohn gekoppelt. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV ist sie das Monatsentgelt bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn, berechnet als Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit 13,90 € ergibt das 602,33 €, aufgerundet 603 € im Monat. Zum Mindestlohn passen damit rund 43 Arbeitsstunden pro Monat in einen Minijob. Mit dem Mindestlohn von 14,60 € ab 2027 ergibt dieselbe Formel rechnerisch 633 €; amtlich bekannt gegeben wird der Wert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger.
Prüfen, ob dein Gehalt reicht
Im Modus „Mein Gehalt prüfen“ teilt der Rechner dein Monatsbrutto durch deine Monatsstunden. 2.000 € bei 38 Wochenstunden sind zum Beispiel 2.000 ÷ 164,67 = 12,15 € pro Stunde, also 1,75 € unter dem Mindestlohn. Gezählt werden alle tatsächlich gearbeiteten Stunden. Wenn du regelmäßig unbezahlte Überstunden machst, trag die echte Wochenarbeitszeit ein, nicht die vertragliche.
Für wen der Mindestlohn nicht gilt
§ 22 MiLoG nimmt einige Gruppen aus. Dazu gehören Auszubildende (für sie gilt eine eigene Vergütungsregel), Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, ehrenamtlich Tätige, Pflichtpraktika im Rahmen von Schule oder Studium, freiwillige Praktika bis zu drei Monaten zur Orientierung oder begleitend zur Ausbildung sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026 in Deutschland?
13,90 € brutto pro Stunde seit dem 1. Januar 2026 (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung). Ab dem 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.
Wie viel sind 13,90 € Mindestlohn im Monat?
Bei 40 Wochenstunden 2.409,33 € brutto, bei 20 Wochenstunden 1.204,67 € brutto.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat. Sie ergibt sich nach § 8 Abs. 1a SGB IV aus Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob zum Mindestlohn arbeiten?
603 € geteilt durch 13,90 € ergibt rund 43 Stunden im Monat, also gut 10 Stunden pro Woche.
Gilt der Mindestlohn für Azubis und Praktikanten?
Nicht für Auszubildende und nicht für Pflichtpraktika oder freiwillige Praktika bis drei Monate (§ 22 MiLoG). Längere freiwillige Praktika fallen unter den Mindestlohn.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Der Rechner bezieht sich auf den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland; Branchenmindestlöhne können höher sein.
Quellen
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), § 1 Höhe des Mindestlohns
- Mindestlohngesetz (MiLoG), § 1 Mindestlohn
- Mindestlohngesetz (MiLoG), § 22 Persönlicher Anwendungsbereich
- SGB IV, § 8 Geringfügige Beschäftigung; Geringfügigkeitsgrenze
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mindestlohn
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