So wird aus Brutto Netto
Von deinem Bruttolohn behält der Arbeitgeber zwei Blöcke ein und überweist sie direkt ans Finanzamt und an die Krankenkasse: die Steuern (Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) und deinen Anteil an der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Was übrig bleibt, ist dein Nettolohn.
Die Lohnsteuer rechnet dieser Rechner exakt nach dem Programmablaufplan 2026 des Bundesfinanzministeriums, also nach denselben Regeln, die jede Lohnabrechnungssoftware verwenden muss. Wir haben das Ergebnis für 66 verschiedene Fälle mit dem offiziellen Lohnsteuerrechner des BMF abgeglichen, alle stimmten auf den Cent.
Beispiel: 4.000 € brutto im Monat, Steuerklasse I
Die Voreinstellung oben: 4.000 € Monatsbrutto, Steuerklasse I, keine Kinder, älter als 23, keine Kirchensteuer, Krankenkasse mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 %.
| Abzug | Satz / Grundlage | Betrag pro Monat |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | nach PAP 2026, Steuerklasse I | 524,50 € |
| Solidaritätszuschlag | unter der Freigrenze | 0,00 € |
| Kirchensteuer | kein Kirchenmitglied | 0,00 € |
| Krankenversicherung | 7,3 % + 1,45 % (halber Zusatzbeitrag 2,9 %) | 350,00 € |
| Pflegeversicherung | 1,8 % + 0,6 % Kinderlosenzuschlag | 96,00 € |
| Rentenversicherung | 9,3 % | 372,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 52,00 € |
| Summe Abzüge | 1.394,50 € | |
| Netto | 2.605,50 € |
Von 4.000 € bleiben also 2.605,50 € netto, rund 65 % des Bruttos. Die Sozialabgaben (870,00 €) sind hier deutlich höher als die Lohnsteuer.
Wie die Lohnsteuer berechnet wird
Das Lohnsteuerverfahren rechnet deinen Monatslohn zuerst auf ein Jahr hoch: 4.000 € × 12 = 48.000 €. Davon gehen ab:
- der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (Werbungskosten),
- der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 €,
- die Vorsorgepauschale: ein pauschaler Abzug für deine Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Im Beispiel sind das 9.672 €.
Übrig bleiben 37.062 € zu versteuerndes Einkommen. Darauf wird der Einkommensteuertarif 2026 angewendet: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Steuersatz stufenlos von 14 % bis 42 %. Für 37.062 € ergibt das 6.294 € Jahressteuer, geteilt durch 12 sind es 524,50 € im Monat.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) fällt nur an, wenn die Jahreslohnsteuer über der Freigrenze von 20.350 € liegt (in Steuerklasse III 40.700 €). Knapp darüber gilt eine Milderungszone, in der der Soli langsam ansteigt. In Steuerklasse I ohne Kinderfreibeträge zahlst du ihn deshalb erst ab rund 7.700 € Monatsbrutto, und zunächst nur wenige Cent.
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Ländern. Kinderfreibeträge senken die Kirchensteuer und den Soli, nicht aber die Lohnsteuer selbst; für Kinder bekommst du stattdessen Kindergeld.
Die Steuerklassen erklärt
Die Steuerklasse verändert nicht deine endgültige Jahressteuer, sondern nur, wie viel der Arbeitgeber jeden Monat einbehält. Zu viel gezahlte Steuer bekommst du über die Steuererklärung zurück, zu wenig musst du nachzahlen.
| Steuerklasse | Für wen | Lohnsteuer bei 4.000 € brutto |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt Lebende | 524,50 € |
| II | Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag | 418,33 € |
| III | Verheiratete, Partner in Klasse V oder ohne Lohn | 201,83 € |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Lohn | 524,50 € |
| V | Partner zur Klasse III | 944,91 € |
| VI | Zweitjob, jede weitere Beschäftigung | 989,25 € |
Die Werte gelten für 4.000 € Monatsbrutto ohne Kinderfreibeträge. Die Kombination III/V lohnt sich für Ehepaare, wenn einer deutlich mehr verdient; dann ist aber meist eine Steuererklärung Pflicht. Bei IV/IV wird jeder wie ein Lediger besteuert. In Klasse II steckt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 € im Jahr). Klasse VI hat gar keine Freibeträge und gilt für den zweiten und jeden weiteren Job.
Sozialversicherung 2026: Sätze und Grenzen
Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen. Dein Anteil:
- Krankenversicherung: 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags deiner Kasse. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 liegt bei 2,9 %, deine Kasse kann mehr oder weniger verlangen. Den genauen Wert findest du auf deiner Gehaltsabrechnung oder bei der Kasse.
- Pflegeversicherung: 1,8 %. Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 Punkte Zuschlag allein, also 2,4 %. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 zahlen ab dem zweiten Kind je 0,25 Punkte weniger, mit fünf Kindern also nur 0,8 %. In Sachsen tragen Beschäftigte 0,5 Punkte mehr, dafür gibt es dort den Buß- und Bettag als Feiertag.
- Rentenversicherung: 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %.
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: 5.812,50 € im Monat (69.750 € im Jahr) für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 € im Monat (101.400 € im Jahr) für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Seit 2025 gibt es keine getrennten Werte für Ost und West mehr. Was du darüber verdienst, ist beitragsfrei, deshalb sinkt die Abgabenquote bei hohen Gehältern.
Minijob und Midijob
Bis 603 € im Monat (Geringfügigkeitsgrenze 2026) ist eine Beschäftigung ein Minijob mit eigenen Regeln; dafür ist dieser Rechner nicht gedacht. Zwischen 603,01 € und 2.000 € liegt der Übergangsbereich: Deine Sozialbeiträge werden aus einem verminderten Betrag berechnet und steigen erst langsam auf das volle Niveau. Der Rechner berücksichtigt das automatisch nach den Formeln des § 20 SGB IV. Bei 1.000 € brutto zahlst du zum Beispiel Beiträge nur auf rund 568 €; der Kinderlosenzuschlag wird dabei aus der höheren Gesamtbemessungsgrundlage berechnet.
Was der Rechner nicht abdeckt
Nicht berücksichtigt sind private Krankenversicherung, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte, das Faktorverfahren, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Betriebsrenten, Sachbezüge und die Kappung der Kirchensteuer. Bist du 64 oder älter, kommt der Altersentlastungsbetrag hinzu und deine Lohnsteuer fällt etwas niedriger aus.
Häufige Fragen
Wie viel netto bleibt von 4.000 Euro brutto?
In Steuerklasse I ohne Kinder und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % etwa 2.605,50 Euro netto im Monat.
Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto?
Monatlich am meisten Netto bringt Steuerklasse III, am wenigsten Klasse VI. Die endgültige Jahressteuer hängt aber nicht von der Steuerklasse ab, Unterschiede werden über die Steuererklärung ausgeglichen.
Warum zahle ich als Kinderloser mehr Pflegeversicherung?
Ab dem 23. Geburtstag zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten, den sie allein tragen. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 bekommen dagegen ab dem zweiten Kind einen Abschlag von 0,25 Punkten je Kind.
Ab wann zahle ich Solidaritätszuschlag?
Erst wenn deine Jahreslohnsteuer 20.350 Euro übersteigt, in Steuerklasse III 40.700 Euro. In Steuerklasse I ohne Kinderfreibeträge ist das ab rund 7.700 Euro Monatsbrutto der Fall.
Wie genau ist der Rechner?
Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Programmablaufplan 2026 und stimmte in 66 Testfällen auf den Cent mit dem BMF-Lohnsteuerrechner überein. Abweichungen zur Gehaltsabrechnung entstehen durch den Zusatzbeitrag deiner Kasse, Freibeträge, Sachbezüge oder Einmalzahlungen.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lohnsteuer nach dem Programmablaufplan 2026 des BMF; maßgeblich ist deine Gehaltsabrechnung.
Quellen
- BMF: XML-Pseudocode des Programmablaufplans für die maschinelle Lohnsteuerberechnung 2026 (Lohnsteuer2026.xml)
- BMF: Lohnsteuerrechner 2026 (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer nach Bundesland)
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 (Beitragsbemessungsgrenzen)
- § 241 SGB V: allgemeiner Beitragssatz der Krankenversicherung 14,6 %
- Bundesministerium für Gesundheit: Beiträge, durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 (2,9 %)
- PBAV 2025, § 1: Beitragssatz soziale Pflegeversicherung 3,6 %
- § 55 SGB XI: Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 Punkte, Abschlag 0,25 Punkte je Kind ab dem 2. Kind
- § 58 SGB XI: Tragung der Pflegebeiträge, Sonderregel Sachsen, Übergangsbereich
- Deutsche Rentenversicherung: Werte der Rentenversicherung (Beitragssatz 18,6 %, BBG 8.450 Euro)
- § 341 SGB III: Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 2,6 %
- § 20 Abs. 2 und 2a SGB IV: Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 Euro, Formeln für die beitragspflichtige Einnahme
- § 8 Abs. 1a SGB IV: Geringfügigkeitsgrenze (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet)
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, § 1: Mindestlohn 13,90 Euro ab 1.1.2026
- Techniker Krankenkasse: Faktor F im Übergangsbereich 2026 (0,6619)
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