Wie viel Urlaub steht dir gesetzlich zu?
§ 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) legt fest: Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind, also auch der Samstag. Das Gesetz geht damit von einer Sechstagewoche aus. Wer weniger Tage pro Woche arbeitet, bekommt den Anspruch umgerechnet:
Urlaubstage = 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6
| Arbeitstage pro Woche | Gesetzlicher Mindesturlaub | entspricht Wochen |
|---|---|---|
| 6 | 24 Tage | 4 |
| 5 | 20 Tage | 4 |
| 4,5 | 18 Tage | 4 |
| 4 | 16 Tage | 4 |
| 3 | 12 Tage | 4 |
| 2 | 8 Tage | 4 |
| 1 | 4 Tage | 4 |
Beispiel: Bei einer Fünftagewoche sind es 24 × 5 ÷ 6 = 20 Arbeitstage, also vier Wochen Urlaub. Das zeigt der Rechner in der Voreinstellung (ganzes Jahr). Viele Arbeits- und Tarifverträge geben mehr, oft 25 bis 30 Tage; die 20 Tage sind die Untergrenze, die kein Vertrag unterschreiten darf.
Urlaub bei Teilzeit
Für die Zahl der Urlaubstage zählt nur, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest, nicht wie viele Stunden. Wer an fünf Tagen je vier Stunden arbeitet, hat denselben Anspruch von 20 Tagen wie eine Vollzeitkraft. Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat 24 × 3 ÷ 6 = 12 Urlaubstage, das sind ebenfalls vier freie Wochen. Den Teilzeitlohn selbst rechnet der Teilzeitrechner aus.
Wartezeit: wann der volle Anspruch entsteht
Nach § 4 BUrlG erwirbst du den vollen Urlaubsanspruch erstmals, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht. Davor und in einigen Sonderfällen gibt es nach § 5 BUrlG Teilurlaub: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Das gilt, wenn
- du in diesem Kalenderjahr wegen der Wartezeit keinen vollen Anspruch mehr erwirbst (Eintritt nach dem 1. Juli, also weniger als sechs volle Monate im Jahr),
- du vor Ablauf der sechs Monate wieder ausscheidest, oder
- du nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheidest.
Scheidest du nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, bleibt der volle gesetzliche Jahresurlaub bestehen. Genau diese Fälle kannst du oben auswählen.
Beispiel Eintritt: Du fängst am 1. Juni an und arbeitest fünf Tage pro Woche. Im ersten Jahr hast du sieben volle Monate, die Wartezeit endet am 30. November, also noch im selben Jahr: voller Anspruch von 20 Tagen. Fängst du erst am 1. August an, sind es fünf volle Monate: 20 × 5 ÷ 12 = 8,33 Tage.
Wie wird bei halben Tagen gerundet?
§ 5 Abs. 2 BUrlG sagt: Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, werden auf volle Tage aufgerundet. Aus 11,67 Tagen werden also 12 Tage. Ein Abrunden kleinerer Bruchteile sieht das Gesetz nicht vor; der Rechner zeigt sie deshalb unverändert an (zum Beispiel 8,33 Tage). Wie ein solcher Rest im Betrieb gewährt wird, regeln oft Vertrag oder Betriebsvereinbarung.
Vertraglicher Mehrurlaub
Trägst du deinen vertraglichen Urlaub ein, rechnet der Rechner ihn nach derselben Zwölftelregel anteilig aus. Für den Teil oberhalb des gesetzlichen Minimums dürfen Verträge allerdings eigene Regeln treffen, etwa eine andere Kürzung im Austrittsjahr. Der gesetzliche Mindesturlaub darf dabei nie unterschritten werden.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich bei einer Fünftagewoche zu?
Mindestens 20 Arbeitstage im Jahr. Das Bundesurlaubsgesetz nennt 24 Werktage bei sechs Werktagen pro Woche, umgerechnet 24 mal 5 geteilt durch 6.
Wie viel Urlaub habe ich bei 3 Tagen pro Woche?
Mindestens 12 Urlaubstage, also ebenfalls vier freie Wochen.
Wann habe ich vollen Urlaubsanspruch?
Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit (Wartezeit nach § 4 BUrlG). Endet die Wartezeit im laufenden Kalenderjahr, steht dir für dieses Jahr der volle Jahresurlaub zu.
Wie viel Urlaub bekomme ich, wenn ich im ersten Halbjahr kündige?
Ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat (§ 5 BUrlG). Wer zum 31. März ausscheidet, hat bei 20 Tagen Anspruch auf 5 Tage.
Werden halbe Urlaubstage aufgerundet?
Ja, Bruchteile ab einem halben Tag werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf einen vollen Tag aufgerundet.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Tarifverträge und Arbeitsverträge können mehr Urlaub und eigene Regeln für den Mehrurlaub vorsehen.