Gleiches Gesetz, andere Details als bei der Erbschaft
Schenkungen unterliegen demselben Gesetz wie Erbschaften, dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze sind gleich, mit drei Unterschieden: Es gibt keinen Versorgungsfreibetrag, keine Erbfallkostenpauschale, und Eltern sowie Großeltern rutschen bei Schenkungen in die Steuerklasse II mit nur 20.000 € Freibetrag. In Klasse I gehören sie nur, wenn sie von ihren Kindern erben (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
| Erwerber | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel, wenn der Elternteil verstorben ist | I | 400.000 € |
| Enkel | I | 200.000 € |
| Urenkel; Eltern und Großeltern bei Erbschaft | I | 100.000 € |
| Eltern und Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten | II | 20.000 € |
| alle anderen, auch unverheiratete Partner | III | 20.000 € |
Die Zehnjahresregel: Freibeträge alle zehn Jahre neu
Alle Zuwendungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Der Freibetrag steht also nicht pro Schenkung zur Verfügung, sondern einmal je zehn Jahre. Wer früh anfängt, kann ihn mehrfach nutzen: Eltern können jedem Kind alle zehn Jahre bis zu 400.000 € je Elternteil steuerfrei schenken.
Technisch funktioniert die Zusammenrechnung so: Die Steuer wird auf die Summe aller Schenkungen im Zehnjahreszeitraum berechnet, nach heutigem Recht. Davon wird die Steuer abgezogen, die auf die früheren Schenkungen nach heutigem Recht entfallen wäre, oder die damals tatsächlich gezahlte Steuer, wenn sie höher war. Die Steuer für die neue Schenkung darf nicht niedriger sein als ohne Zusammenrechnung und nicht höher als 50 % der neuen Schenkung.
Beispiel: Eine Mutter schenkt ihrem Sohn 500.000 €, ohne frühere Schenkungen. Abzüglich 400.000 € Freibetrag bleiben 100.000 € steuerpflichtig, Steuerklasse I mit 11 %: 11.000 €. Das ist die Voreinstellung. Hätte sie ihm vor fünf Jahren 300.000 € und jetzt 300.000 € geschenkt, wären es zusammen 600.000 € und ebenfalls 200.000 € steuerpflichtig: 22.000 € Steuer, die komplett auf die zweite Schenkung entfallen, weil die erste unter dem Freibetrag lag.
Steuersätze
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| darüber | 30 % | 43 % | 50 % |
Gestaltung: was legal hilft
- Früh und gestaffelt schenken: Nach Ablauf von zehn Jahren steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung.
- Beide Elternteile schenken: Jeder Elternteil hat gegenüber jedem Kind seinen eigenen Freibetrag von 400.000 €.
- Enkel direkt bedenken: Großeltern haben gegenüber jedem Enkel 200.000 € Freibetrag, unabhängig vom Freibetrag der Eltern.
- Immobilien unter Nießbrauch: Behält der Schenker das Nutzungsrecht, mindert dessen Kapitalwert den steuerlichen Wert der Schenkung. Die Berechnung folgt dem Bewertungsgesetz und gehört in die Hände einer Steuerberatung.
Grundstücksschenkungen lösen keine Grunderwerbsteuer aus (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Wird stattdessen gekauft, hilft der Grunderwerbsteuer-Rechner. Für Erbschaften mit Versorgungsfreibetrag gibt es den Erbschaftsteuer-Rechner.
Anzeigepflicht
Eine Schenkung musst du dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten schriftlich anzeigen, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegt; verpflichtet sind Beschenkter und Schenker (§ 30 Abs. 1 und 2 ErbStG). Ist die Schenkung notariell beurkundet, entfällt deine Anzeige, weil der Notar das Finanzamt informiert (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Eine Anzeige kostet nichts und schafft einen Nachweis, falls innerhalb der zehn Jahre weitere Schenkungen folgen.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich meinem Kind steuerfrei schenken?
400.000 € je Elternteil innerhalb von zehn Jahren (§ 16 ErbStG). Nach zehn Jahren steht der Freibetrag erneut zur Verfügung.
Wie funktioniert die 10-Jahres-Regel bei Schenkungen?
Alle Schenkungen derselben Person an denselben Empfänger innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Der Freibetrag gilt für die Summe, nicht für jede einzelne Schenkung.
Warum haben Eltern bei Schenkungen nur 20.000 € Freibetrag?
Eltern und Großeltern gehören nur bei Erwerben von Todes wegen zur Steuerklasse I. Bei Schenkungen von ihren Kindern fallen sie in Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag.
Muss ich eine Schenkung unter dem Freibetrag melden?
Ja. Schenkungen sind dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen, auch wenn keine Steuer anfällt.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Quellen
- § 14 ErbStG: Zusammenrechnung von Erwerben innerhalb von zehn Jahren
- § 15 ErbStG: Steuerklassen I, II und III
- § 16 ErbStG: persönliche Freibeträge
- § 19 ErbStG: Steuersätze und Härteausgleich
- § 10 ErbStG: steuerpflichtiger Erwerb, Abrundung auf volle 100 €, Pauschbetrag 15.000 € für Erbfallkosten
- § 30 ErbStG: Anzeige des Erwerbs binnen drei Monaten
- § 3 GrEStG: Ausnahmen von der Besteuerung (Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Erwerbe bis 2.500 €)
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