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Erbschaftsteuer-Rechner: Steuer auf das Erbe berechnen

Wähle dein Verhältnis zum Verstorbenen und gib den Wert deines Erbteils ein. Der Rechner zieht Freibeträge ab und wendet den Steuersatz deiner Steuerklasse an.

€
Steuerlicher Wert nach Abzug von Schulden des Erblassers.

Ergebnis

So berechnet sich die Erbschaftsteuer

Die Rechnung hat vier Schritte:

  1. Wert des Erwerbs ermitteln: dein Anteil am Nachlass nach Abzug der Schulden des Verstorbenen. Für Bestattung, Grabstein und Nachlassabwicklung ziehst du pauschal 15.000 € ab, ohne Belege (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Höhere Kosten kannst du mit Nachweis absetzen.
  2. Freibeträge abziehen: den persönlichen Freibetrag nach § 16 ErbStG und, für Ehegatten und Kinder, den Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG.
  3. Abrunden: Der steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 € nach unten abgerundet (§ 10 Abs. 1 ErbStG).
  4. Steuersatz anwenden: Der Satz aus § 19 ErbStG gilt für den gesamten steuerpflichtigen Betrag, nicht nur für den Teil über einer Stufe. Den Sprung an den Stufengrenzen dämpft der Härteausgleich.

Beispiel: Ein erwachsenes Kind erbt 600.000 €. Nach der Pauschale von 15.000 € bleiben 585.000 €, minus 400.000 € Freibetrag sind 185.000 € steuerpflichtig. Das liegt in der Stufe bis 300.000 €, Steuerklasse I: 11 %. Erbschaftsteuer: 20.350 €. So ist der Rechner voreingestellt.

Freibeträge und Steuerklassen

Wie viel steuerfrei bleibt, hängt allein vom Verwandtschaftsverhältnis ab (§§ 15 und 16 ErbStG):

ErwerberSteuerklasseFreibetrag
Ehegatte, eingetragener LebenspartnerI500.000 €
Kinder, StiefkinderI400.000 €
Enkel, wenn der Elternteil verstorben istI400.000 €
EnkelI200.000 €
Urenkel; Eltern und Großeltern bei ErbschaftI100.000 €
Eltern und Großeltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene EhegattenII20.000 €
alle anderen, auch unverheiratete PartnerIII20.000 €

Unverheiratete Paare landen in Steuerklasse III mit nur 20.000 € Freibetrag, egal wie lange sie zusammengelebt haben. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe ändert das grundlegend.

Steuersätze nach § 19 ErbStG

Steuerpflichtiger Erwerb bisKlasse IKlasse IIKlasse III
75.000 €7 %15 %30 %
300.000 €11 %20 %30 %
600.000 €15 %25 %30 %
6.000.000 €19 %30 %30 %
13.000.000 €23 %35 %50 %
26.000.000 €27 %40 %50 %
darüber30 %43 %50 %

Versorgungsfreibetrag für Ehegatten und Kinder

Der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner erhält zusätzlich 256.000 € (§ 17 Abs. 1 ErbStG). Kinder bekommen je nach Alter 52.000 € (bis 5 Jahre), 41.000 € (bis 10), 30.700 € (bis 15), 20.500 € (bis 20) oder 10.300 € (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres). Der Freibetrag wird um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge gekürzt, die wegen des Todesfalls fließen, etwa eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Steht dir eine solche Rente zu, ist dein tatsächlicher Versorgungsfreibetrag kleiner; nimm dann das Häkchen heraus und ziehe den Restbetrag selbst vom Wert ab.

Härteausgleich an den Stufengrenzen

Ohne Ausgleich würde schon ein Euro über einer Grenze die Steuer stark erhöhen. § 19 Abs. 3 ErbStG begrenzt den Mehrbetrag: Er darf höchstens die Hälfte des Betrags über der Grenze ausmachen, bei Steuersätzen über 30 % drei Viertel. Beispiel: 310.000 € steuerpflichtig in Klasse I. Regulär wären es 15 %, also 46.500 €. Mit Härteausgleich: 300.000 € × 11 % = 33.000 € plus die Hälfte von 10.000 €, zusammen 38.000 €. Der Rechner zeigt an, wenn der Härteausgleich greift.

Was der Rechner nicht abbildet

Das selbst bewohnte Familienheim kann für Ehegatten und Kinder unter Bedingungen ganz steuerfrei sein, Betriebsvermögen genießt Verschonungsregeln, und Schenkungen derselben Person aus den letzten zehn Jahren werden mit dem Erbe zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Für Schenkungen mit Vorschenkungen nutze den Schenkungsteuer-Rechner. Wie Immobilien, Firmenanteile oder Wertpapiere steuerlich bewertet werden, entscheidet das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz; der Rechner übernimmt den Wert, den du eingibst.

Häufige Fragen

Wie viel kann ein Kind steuerfrei erben?

400.000 € je Elternteil (§ 16 ErbStG). Kinder unter 27 Jahren erhalten zusätzlich einen altersabhängigen Versorgungsfreibetrag zwischen 10.300 € und 52.000 €.

Wie hoch ist der Freibetrag für Ehepartner?

500.000 € persönlicher Freibetrag plus 256.000 € Versorgungsfreibetrag, der um steuerfreie Hinterbliebenenbezüge gekürzt wird.

Wie viel Erbschaftsteuer zahlen Geschwister?

Geschwister gehören zur Steuerklasse II mit 20.000 € Freibetrag. Der Steuersatz beginnt bei 15 % und steigt bis 43 %.

Was ist der Härteausgleich?

Eine Regel in § 19 Abs. 3 ErbStG, die verhindert, dass ein knappes Überschreiten einer Wertstufe die gesamte Steuer sprunghaft erhöht. Der Mehrbetrag ist auf die Hälfte (bei Sätzen über 30 % drei Viertel) des Überschreitungsbetrags begrenzt.

Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Die Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen sowie Steuerbefreiungen (z. B. Familienheim) kann der Rechner nicht abbilden.