Wie wird die Grunderwerbsteuer berechnet?
Die Formel ist schlicht: Grunderwerbsteuer = Bemessungsgrundlage × Steuersatz. Bemessungsgrundlage ist beim Kauf die Gegenleistung, also der im Notarvertrag stehende Kaufpreis einschließlich weiterer Leistungen, die du dem Verkäufer zusätzlich versprichst (§§ 8 und 9 GrEStG). Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG).
Den Steuersatz legt seit der Föderalismusreform jedes Bundesland selbst fest (Art. 105 Abs. 2a GG). Bundesweit gilt nur noch ein Rückfallsatz von 3,5 % aus § 11 GrEStG, den derzeit allein Bayern anwendet. Alle anderen Länder verlangen mehr, deshalb kostet dieselbe Wohnung je nach Lage mehrere tausend Euro mehr oder weniger Steuer.
Beispiel: Du kaufst in Nordrhein-Westfalen eine Wohnung für 400.000 €. Der Steuersatz beträgt 6,5 %, also 400.000 × 6,5 ÷ 100 = 26.000 €. Das ist die Voreinstellung des Rechners. Dieselbe Wohnung in Bayern kostet 3,5 % Grunderwerbsteuer, also 14.000 €.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Die Tabelle zeigt die Sätze, die am 21. Oktober 2026 gelten, mit Beispielbeträgen. Die Länder ändern ihre Sätze per Landesgesetz, meist zum Jahreswechsel. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Kaufvertrag beurkundet wird.
| Bundesland | Steuersatz | bei 300.000 € | bei 400.000 € | bei 500.000 € |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € | 20.000 € | 25.000 € |
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € | 14.000 € | 17.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € | 24.000 € | 30.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € | 26.000 € | 32.500 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € | 22.000 € | 27.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € | 22.000 € | 27.500 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € | 24.000 € | 30.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € | 24.000 € | 30.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € | 20.000 € | 25.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € | 26.000 € | 32.500 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € | 20.000 € | 25.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € | 26.000 € | 32.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € | 22.000 € | 27.500 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € | 20.000 € | 25.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € | 26.000 € | 32.500 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € | 20.000 € | 25.000 € |
Inventar herausrechnen: legal Steuer sparen
Besteuert werden nur Grundstücke im Sinne des bürgerlichen Rechts (§ 2 GrEStG). Bewegliche Sachen, die mitverkauft werden und nicht fest zum Gebäude gehören, zählen nicht dazu. Weist der Kaufvertrag dafür einen eigenen, realistischen Preis aus, sinkt die Bemessungsgrundlage. Bei 10.000 € Inventar und 6,5 % Steuersatz sind das 650 € weniger Steuer. Das Finanzamt prüft die Werte, überhöhte Beträge für alte Möbel werden nicht anerkannt.
Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?
- bei Erwerben bis 2.500 € (§ 3 Nr. 1 GrEStG),
- bei Erbschaften und Schenkungen, hier greift stattdessen die Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 3 Nr. 2),
- beim Kauf vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner (§ 3 Nr. 4),
- beim Kauf von Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkeln, also Verwandten in gerader Linie, sowie deren Ehegatten (§ 3 Nr. 6).
Beim Kauf von Geschwistern, Onkeln oder Freunden gibt es diese Befreiung nicht.
Österreich: 3,5 % plus Eintragungsgebühr
In Österreich beträgt die Grunderwerbsteuer beim Kauf einheitlich 3,5 % der Gegenleistung (§ 7 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987). Dazu kommt die gerichtliche Eintragungsgebühr von 1,1 % vom Wert für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch (Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 lit. b Z 1). Finanzierst du über einen Kredit mit Hypothek, kostet die Eintragung des Pfandrechts weitere 1,2 % vom Pfandbetrag (Z 4). Bei 400.000 € Kaufpreis ergibt das 14.000 € Grunderwerbsteuer und 4.400 € Eintragungsgebühr.
Für Schenkungen und Erbschaften gilt in Österreich ein Stufentarif auf den Grundstückswert: 0,5 % für die ersten 250.000 €, 2 % für die nächsten 150.000 € und 3,5 % darüber (§ 7 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1987). Die befristete Gebührenbefreiung für das erste Eigenheim (§§ 25a bis 25c GGG) ist mit 1. Juli 2026 ausgelaufen; sie gilt nur noch für Anträge, die vorher bei Gericht eingelangt sind.
Wer zahlt und wann?
Rechtlich schulden Käufer und Verkäufer die Steuer gemeinsam (§ 13 GrEStG), im Kaufvertrag wird sie aber in aller Regel dem Käufer auferlegt. Das Finanzamt schickt den Bescheid meist wenige Wochen nach der Beurkundung. Erst nach Zahlung stellt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (§ 22 GrEStG), ohne die du nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst. Plane den Betrag deshalb aus Eigenkapital ein; Banken finanzieren Nebenkosten ungern mit. Alle Nebenkosten zusammen zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Je nach Bundesland zwischen 3,5 % in Bayern und 6,5 % in den Ländern mit dem höchsten Satz. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Beurkundung des Kaufvertrags.
Muss ich Grunderwerbsteuer zahlen, wenn ich von meinen Eltern kaufe?
Nein. Erwerbe von Verwandten in gerader Linie, also von Eltern, Großeltern, Kindern und Enkeln, sind nach § 3 Nr. 6 GrEStG befreit. Für Geschwister gilt das nicht.
Wird die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis mit Makler berechnet?
Nein. Grundlage ist der Kaufpreis für das Grundstück samt übernommener Leistungen. Maklerprovision, Notar- und Grundbuchkosten gehören nicht dazu.
Wie viel Grunderwerbsteuer zahlt man in Österreich?
Beim Kauf 3,5 % des Kaufpreises. Zusätzlich verlangt das Grundbuchsgericht 1,1 % Eintragungsgebühr für das Eigentum und 1,2 % für ein eventuelles Pfandrecht.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Quellen
- Art. 105 Abs. 2a GG: Befugnis der Länder zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
- § 11 GrEStG: Steuersatz 3,5 %, Abrundung auf volle Euro (gilt, wo ein Land keinen eigenen Satz bestimmt hat)
- Brandenburg: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, §§ 1, 2 (6,5 % ab 01.07.2015)
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, FAQ Steuern: Grunderwerbsteuer 6 % seit 01.01.2014
- Baden-Württemberg: Grunderwerbsteuer zahlen, service-bw (Finanzministerium BW, Leistung 413): Steuersatz 5,0 % (GrEStFestG BW)
- BayernPortal (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat): Grunderwerbsteuersatz in Bayern 3,5 %
- Freie Hansestadt Bremen, Leistungsbeschreibung Grunderwerbsteuer (FIM-Portal): 5,5 % für Erwerbsvorgänge ab 01.07.2025
- Hessen: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, §§ 1, 2 (6 % ab 01.08.2014)
- Hamburg: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 (5,5 % ab 01.01.2023)
- Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, §§ 1, 2 (6 % ab 01.07.2019)
- Niedersachsen: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (GrEStFG), Abs. 2 (5 % ab 01.01.2014), NI-VORIS
- Nordrhein-Westfalen: Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, GV. NRW. 2014 S. 954 (6,5 % ab 01.01.2015)
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 Abs. 1 (5 %)
- Schleswig-Holstein: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, §§ 1, 2 (6,5 % ab 01.01.2014)
- Saarland: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 (6,5 % ab 01.01.2015)
- Sachsen: Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz, §§ 1, 2 (5,5 % ab 01.01.2023)
- Sachsen-Anhalt: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (5 %)
- Thüringen: Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 (5,0 % ab 01.01.2024)
- §§ 8, 9 GrEStG: Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung (Kaufpreis)
- § 3 GrEStG: Ausnahmen von der Besteuerung (Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Erwerbe bis 2.500 €)
- §§ 13, 22 GrEStG: Steuerschuldner und Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Österreich: Grunderwerbsteuergesetz 1987, § 7 (Tarif: 3,5 % bei entgeltlichem Erwerb, Stufentarif bei unentgeltlichem Erwerb), RIS, Fassung vom 21.10.2026
- Österreich: Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 lit. b Z 1 (Eintragung des Eigentums 1,1 % vom Wert) und Z 4 (Pfandrecht 1,2 %), RIS, Fassung vom 21.10.2026
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