Welche Kaufnebenkosten fallen an?
Zum Kaufpreis kommen beim Immobilienkauf in Deutschland drei große Posten. Nur einer davon steht fest, die anderen hängen von deinem Vertrag ab:
- Grunderwerbsteuer: gesetzlicher Satz deines Bundeslands auf den Kaufpreis, zwischen 3,5 % und 6,5 %. Der Rechner setzt den am 21. Oktober 2026 geltenden Satz automatisch ein. Details stehen im Grunderwerbsteuer-Rechner.
- Notar und Grundbuch: Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und steigen mit dem Geschäftswert (§ 34 GNotKG, Tabelle B). Wie viele Gebühren anfallen, hängt vom Ablauf ab: Beurkundung, Vollzug, Auflassungsvormerkung, Löschung alter Grundschulden, Eintragung einer neuen Grundschuld für die Bank. Deshalb trägst du hier den Prozentsatz ein, der sich aus dem Kostenvoranschlag deines Notars ergibt. Die vorbelegten 2 % sind nur ein Rechenbeispiel.
- Maklerprovision: frei verhandelbar. Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher gilt aber: Haben beide Seiten den Makler beauftragt, zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB). Hat nur der Verkäufer ihn beauftragt, darf er höchstens die Hälfte an dich weitergeben, und erst nachdem er seinen Teil bezahlt hat (§ 656d BGB). Der Maklervertrag braucht Textform (§ 656a BGB).
So rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Landessatz, auf volle Euro abgerundet. Notar und Grundbuch = Kaufpreis × eingegebener Prozentsatz. Makler = Kaufpreis × eingegebener Prozentsatz. Die Summe aller drei Posten sind die Kaufnebenkosten; Kaufpreis plus Nebenkosten ergeben die Gesamtkosten, die du finanzieren musst.
Beispiel: Wohnung in Nordrhein-Westfalen für 400.000 €. Grunderwerbsteuer 6,5 % = 26.000 €. Notar und Grundbuch mit 2 % gerechnet = 8.000 €. Makler 3 % = 12.000 €. Kaufnebenkosten zusammen 46.000 €, das sind 11,5 % des Kaufpreises. Gesamtkosten 446.000 €.
Warum die Nebenkosten aus Eigenkapital kommen sollten
Banken beleihen in der Regel nur den Wert der Immobilie. Nebenkosten schaffen keinen Gegenwert, den die Bank im Ernstfall verwerten könnte. Wer sie mitfinanziert, braucht einen höheren Kredit im Verhältnis zum Objektwert und zahlt meist einen Zinsaufschlag. Wie stark sich ein paar Zehntelprozent auf die Rate auswirken, zeigt der Kreditrechner.
Nebenkosten senken: was wirklich geht
- Inventar separat ausweisen: Für mitverkaufte bewegliche Gegenstände fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn der Preis im Vertrag realistisch ausgewiesen ist.
- Ohne Makler kaufen: Bei Privatverkäufen entfällt die Provision vollständig.
- Kauf in der Familie: Käufe von Eltern, Kindern oder vom Ehegatten sind von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 GrEStG). Notar und Grundbuch bleiben.
- Notarkosten: Die Gebühren selbst sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Sparen kannst du nur, indem du überflüssige Schritte vermeidest, etwa eine zweite Grundschuldbestellung.
Nebenkosten bei vermieteten Immobilien
Kaufst du zur Vermietung, gehören Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Makler zu den Anschaffungskosten. Den Anteil, der auf das Gebäude entfällt, schreibst du zusammen mit dem Gebäudeanteil des Kaufpreises ab. Beim späteren Verkauf innerhalb von zehn Jahren erhöhen diese Kosten die Anschaffungskosten und senken den Gewinn, siehe Spekulationssteuer-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Hauskauf?
Das hängt vom Bundesland und vom Vertrag ab. Fest steht nur die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 %. Notar, Grundbuch und Makler kommen hinzu; ihre Höhe entnimmst du dem Kostenvoranschlag und dem Maklervertrag.
Wer zahlt den Makler beim Wohnungskauf?
Hat der Verkäufer den Makler beauftragt, darf er dir höchstens die Hälfte der Provision weiterberechnen (§ 656d BGB). Haben beide beauftragt, zahlen beide gleich viel (§ 656c BGB). Das gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser, wenn du als Verbraucher kaufst.
Kann ich die Notarkosten verhandeln?
Nein. Notare müssen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz abrechnen. Die Höhe hängt vom Kaufpreis und von den beauftragten Tätigkeiten ab.
Sind Kaufnebenkosten steuerlich absetzbar?
Bei selbst genutztem Wohneigentum nicht. Bei vermieteten Objekten zählen sie zu den Anschaffungskosten und werden über die Gebäudeabschreibung anteilig berücksichtigt.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Quellen
- Art. 105 Abs. 2a GG: Befugnis der Länder zur Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer
- § 11 GrEStG: Steuersatz 3,5 %, Abrundung auf volle Euro (gilt, wo ein Land keinen eigenen Satz bestimmt hat)
- Brandenburg: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, §§ 1, 2 (6,5 % ab 01.07.2015)
- Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, FAQ Steuern: Grunderwerbsteuer 6 % seit 01.01.2014
- Baden-Württemberg: Grunderwerbsteuer zahlen, service-bw (Finanzministerium BW, Leistung 413): Steuersatz 5,0 % (GrEStFestG BW)
- BayernPortal (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat): Grunderwerbsteuersatz in Bayern 3,5 %
- Freie Hansestadt Bremen, Leistungsbeschreibung Grunderwerbsteuer (FIM-Portal): 5,5 % für Erwerbsvorgänge ab 01.07.2025
- Hessen: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, §§ 1, 2 (6 % ab 01.08.2014)
- Hamburg: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 (5,5 % ab 01.01.2023)
- Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, §§ 1, 2 (6 % ab 01.07.2019)
- Niedersachsen: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (GrEStFG), Abs. 2 (5 % ab 01.01.2014), NI-VORIS
- Nordrhein-Westfalen: Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer, GV. NRW. 2014 S. 954 (6,5 % ab 01.01.2015)
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 Abs. 1 (5 %)
- Schleswig-Holstein: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, §§ 1, 2 (6,5 % ab 01.01.2014)
- Saarland: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 (6,5 % ab 01.01.2015)
- Sachsen: Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz, §§ 1, 2 (5,5 % ab 01.01.2023)
- Sachsen-Anhalt: Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer (5 %)
- Thüringen: Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer, § 1 (5,0 % ab 01.01.2024)
- § 34 GNotKG: Wertgebühren für Notar und Grundbuchamt nach Tabelle B
- §§ 656a bis 656d BGB: Maklerkosten beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses
- § 3 GrEStG: Ausnahmen von der Besteuerung (Ehegatten, Verwandte in gerader Linie, Erwerbe bis 2.500 €)
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