Lineare AfA: gleiche Jahresbeträge
Nutzt du ein Wirtschaftsgut länger als ein Jahr für dein Unternehmen, darfst du die Anschaffungskosten nicht sofort als Betriebsausgabe abziehen. Sie werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt: Das ist die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA (§ 7 Abs. 1 EStG). Im Normalfall geschieht das in gleichen Jahresbeträgen:
- Jährliche AfA = Anschaffungskosten ÷ Nutzungsdauer
- AfA im Anschaffungsjahr = Jahres-AfA × verbleibende Monate ÷ 12 (einschließlich Anschaffungsmonat)
Die Monatsregel steht in § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG: Im Jahr der Anschaffung vermindert sich die AfA um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Anschaffungsmonat vorangeht. Der Anschaffungsmonat selbst zählt also voll. Der Rest, der im ersten Jahr fehlt, wird im Jahr nach dem Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben.
Beispiel (Voreinstellung): Du kaufst im April 2026 eine Maschine für 12.000 € netto und setzt eine Nutzungsdauer von 6 Jahren an. Die volle Jahres-AfA beträgt 2.000 €. Für 2026 zählen April bis Dezember, also 9 Monate: 2.000 × 9 ÷ 12 = 1.500,00 €. Von 2027 bis 2031 schreibst du jeweils 2.000 € ab, 2032 die restlichen 500,00 €.
| Jahr | AfA linear | Restbuchwert |
|---|---|---|
| 2026 | 1.500,00 € | 10.500,00 € |
| 2027 | 2.000,00 € | 8.500,00 € |
| 2028 | 2.000,00 € | 6.500,00 € |
| 2029 | 2.000,00 € | 4.500,00 € |
| 2030 | 2.000,00 € | 2.500,00 € |
| 2031 | 2.000,00 € | 500,00 € |
| 2032 | 500,00 € | 0,00 € |
Degressive AfA für Anschaffungen von Juli 2025 bis Ende 2027
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG wieder die degressive AfA. Abgeschrieben wird jedes Jahr ein fester Prozentsatz vom Restbuchwert. Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 % nicht übersteigen. Auch hier gilt im Anschaffungsjahr die Monatsregel.
Weil die degressiven Beträge immer kleiner werden, darfst du zur linearen AfA wechseln (§ 7 Abs. 3 EStG), dann wird der Restwert auf die Restnutzungsdauer verteilt. Der Rechner wechselt automatisch in dem Jahr, ab dem die lineare AfA höher ist. Zurück von linear zu degressiv geht nicht.
Beispiel degressiv: Dieselbe Maschine, 6 Jahre Nutzungsdauer: Der lineare Satz wäre 16,67 %, das Dreifache 50 %, also gilt die Obergrenze von 30 %. 2026 sind es 12.000 × 30 % × 9 ÷ 12 = 2.700,00 €, 2027 dann 30 % vom Restwert 9.300,00 € = 2.790,00 €. Ab 2028 ist die lineare Verteilung des Restwerts höher, der Rechner wechselt.
| Jahr | AfA degressiv/Wechsel | Restbuchwert |
|---|---|---|
| 2026 | 2.700,00 € | 9.300,00 € |
| 2027 | 2.790,00 € | 6.510,00 € |
| 2028 | 1.953,00 € | 4.557,00 € |
| 2029 | 1.402,15 € | 3.154,85 € |
| 2030 | 1.402,15 € | 1.752,69 € |
| 2031 | 1.402,15 € | 350,54 € |
| 2032 | 350,54 € | 0,00 € |
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Sammelposten
Für bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind, gibt es Vereinfachungen (§ 6 Abs. 2 und 2a EStG). Maßgeblich sind die Anschaffungskosten ohne darin enthaltene Vorsteuer:
- bis 250 €: sofort als Betriebsausgabe abziehbar, ohne besonderes Verzeichnis.
- bis 800 €: wahlweise sofort voll abziehbar (GWG). Über 250 € musst du das Gut mit Anschaffungstag und Kosten in einem Verzeichnis führen, wenn sich das nicht aus der Buchführung ergibt.
- über 250 € bis 1.000 €: alternativ Sammelposten: Alle Güter dieser Größe eines Wirtschaftsjahres kommen in einen Topf, der fünf Jahre lang mit je einem Fünftel aufgelöst wird, unabhängig von Nutzungsdauer und Anschaffungsmonat. Die Wahl gilt einheitlich für alle Güter des Jahres.
„Selbstständig nutzbar“ bedeutet: Das Gut funktioniert für sich allein. Ein Drucker ist es, ein Monitor ohne Rechner nach der Gesetzesdefinition oft nicht, wenn er technisch nur zusammen mit anderen Geräten genutzt werden kann.
Welche Nutzungsdauer ist richtig?
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gibt das Gesetz nicht für jedes Gut vor. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht dafür AfA-Tabellen, an denen sich die Finanzämter orientieren. Gebäude werden nach eigenen festen Sätzen abgeschrieben (§ 7 Abs. 4 EStG), dafür ist dieser Rechner nicht gedacht; Gleiches gilt für Sonderregeln wie die AfA für Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die AfA im Anschaffungsjahr?
Jahres-AfA mal Anzahl der Monate ab dem Anschaffungsmonat geteilt durch 12. Bei Kauf im April zählen 9 Monate.
Bis zu welchem Betrag kann ich sofort abschreiben?
Bewegliche, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 € ohne Vorsteuer kannst du als GWG im Anschaffungsjahr voll abziehen (§ 6 Abs. 2 EStG).
Ist die degressive AfA 2026 erlaubt?
Ja, für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG).
Was ist ein Sammelposten?
Für Güter über 250 € bis 1.000 € kannst du einen jährlichen Sammelposten bilden, der über fünf Jahre mit je einem Fünftel abgeschrieben wird (§ 6 Abs. 2a EStG).
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ob ein Wirtschaftsgut beweglich, selbstständig nutzbar und welche Nutzungsdauer angemessen ist, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberatung.