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Kleinunternehmer: Fällst du noch unter die Grenze?

Wähle das Land und gib deinen Umsatz des Vorjahres und den erwarteten Umsatz für das laufende Jahr ein. Der Rechner prüft die gesetzlichen Grenzen und zeigt, wie viel Luft du noch hast.

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Ergebnis

Die Grenzen in Deutschland (§ 19 UStG)

Als Kleinunternehmer stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung und musst im Regelfall keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben. Im Gegenzug kannst du dir die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen nicht vom Finanzamt erstatten lassen. Nach § 19 Abs. 1 UStG sind deine Umsätze steuerfrei, wenn beide Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr hat 25.000 € nicht überschritten, und
  • der Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr überschreitet 100.000 € nicht.

Gesamtumsatz ist die Summe der vereinnahmten Entgelte für deine steuerbaren Umsätze. Bestimmte steuerfreie Umsätze werden herausgerechnet, und Verkäufe von Anlagevermögen (etwa dein alter Firmenwagen) bleiben außer Ansatz (§ 19 Abs. 2 UStG).

Beispiel (Voreinstellung): Im Vorjahr hattest du 18.000 € Umsatz, für dieses Jahr erwartest du 24.000 €. 18.000 € liegen unter 25.000 €, 24.000 € unter 100.000 €: Die Kleinunternehmerregelung gilt. Weil auch die 24.000 € unter 25.000 € bleiben, ist die Vorjahresgrenze im nächsten Jahr ebenfalls erfüllt.

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?

Liegt der Vorjahresumsatz über 25.000 €, bist du im laufenden Jahr von Anfang an regelbesteuert. Die 100.000-€-Grenze für das laufende Jahr wirkt dagegen schon während des Jahres: Wird sie überschritten, ist die Bedingung des § 19 Abs. 1 UStG nicht mehr erfüllt. Behalte deshalb deine Umsätze laufend im Blick, wenn ein starkes Jahr absehbar ist, und sprich frühzeitig mit deiner Steuerberatung über die Umstellung von Rechnungen und Preisen.

Für das Gründungsjahr enthält der Gesetzestext keine eigene Zahl; wie die Grenzen dann anzuwenden sind, solltest du mit dem Finanzamt oder deiner Steuerberatung klären, bevor du dich darauf verlässt.

Die Grenze in Österreich (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994)

In Österreich ist Kleinunternehmer, wessen Umsätze die Kleinunternehmergrenze von 55.000 € im vorangegangenen Kalenderjahr nicht und im laufenden Jahr noch nicht überschritten haben. Umsätze aus Hilfsgeschäften, einschließlich der Geschäftsveräußerung, bleiben dabei außer Ansatz. Wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, ist die Steuerbefreiung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anwendbar. Es gibt aber eine Toleranz: Liegt das Überschreiten bei nicht mehr als 10 % (also bis 60.500 €), kannst du die Befreiung noch bis zum Ende des Kalenderjahres nutzen. Für die Berechnung wird laut Gesetz nicht so getan, als wären die Umsätze steuerpflichtig, es wird also keine fiktive Umsatzsteuer herausgerechnet.

DeutschlandÖsterreich
Grenze Vorjahr25.000 €55.000 €
Grenze laufendes Jahr100.000 €55.000 €
Toleranzkeinebis 60.500 €
Gesetz§ 19 UStG§ 6 UStG 1994

Lohnt sich die Regelung überhaupt?

Für Privatkunden bist du als Kleinunternehmer günstiger, weil keine Umsatzsteuer auf deinen Preis kommt. Arbeitest du überwiegend für Unternehmen, die die Vorsteuer ohnehin abziehen, fällt dieser Vorteil weg, und du verlierst selbst den Vorsteuerabzug auf deine Einkäufe. In Deutschland kannst du nach § 19 Abs. 3 UStG auf die Regelung verzichten, bist dann aber mindestens fünf Kalenderjahre gebunden. Was eine Abrechnung mit Umsatzsteuer bedeutet, zeigt der Umsatzsteuer-Zahllast-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026 in Deutschland?

Der Umsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschritten haben und der Umsatz im laufenden Jahr darf 100.000 € nicht überschreiten (§ 19 Abs. 1 UStG).

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze in Österreich?

55.000 € im Vorjahr und im laufenden Jahr. Ein Überschreiten um höchstens 10 % im laufenden Jahr ist bis zum Jahresende unschädlich (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994).

Zählt der Verkauf meines Firmenwagens zum Umsatz?

In Deutschland bleiben Umsätze mit Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bei der Grenze außer Ansatz (§ 19 Abs. 2 UStG). In Österreich gilt das für Hilfsgeschäfte.

Kann ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

In Deutschland ja, durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).

Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Der Rechner prüft nur die Umsatzgrenzen; Sonderfälle wie Gründungsjahr, steuerfreie Umsätze oder Tätigkeit in anderen EU-Staaten sind nicht berücksichtigt.