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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Gib die einfache Entfernung zur Arbeit und deine Arbeitstage ein. Der Rechner ermittelt die Entfernungspauschale 2026, die du als Werbungskosten absetzen kannst.

km
Kürzeste Straßenverbindung, nur volle Kilometer
Tage
Ohne Urlaub, Krankheit und Homeoffice
Verkehrsmittel
€
Optional: höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel

Ergebnis

Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte setzt das Finanzamt die Entfernungspauschale an: 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung und jeden Arbeitstag, an dem du tatsächlich hingefahren bist (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Der Satz von 38 Cent gilt 2026 einheitlich ab dem ersten Kilometer, auch bei kurzen Wegen.

Gezählt wird nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst.

Beispiel (Voreinstellung): 25 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage mit dem Auto: 25 × 0,38 € × 220 = 2.090 € Werbungskosten. Das liegt 860 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der ohnehin jedem Arbeitnehmer zusteht.

Entfernung200 Tage220 Tage230 Tage
5 km380,00 €418,00 €437,00 €
10 km760,00 €836,00 €874,00 €
15 km1.140,00 €1.254,00 €1.311,00 €
20 km1.520,00 €1.672,00 €1.748,00 €
25 km1.900,00 €2.090,00 €2.185,00 €
30 km2.280,00 €2.508,00 €2.622,00 €
40 km3.040,00 €3.344,00 €3.496,00 €
50 km3.800,00 €4.180,00 €4.370,00 €

Höchstbetrag 4.500 € und die Ausnahme fürs Auto

Die Pauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Diese Grenze gilt nicht, wenn du mit dem eigenen oder einem dir überlassenen Auto fährst. Wer mit Bahn, Bus, Fahrrad oder als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft pendelt, kann höchstens 4.500 € ansetzen. Fährst du 70 km an 230 Tagen mit dem Zug, ergäbe die Rechnung 6.118 €, abziehbar sind dann 4.500 €.

Tickets für Bus und Bahn

Sind deine tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel höher als die Pauschale, darfst du die höheren Ticketkosten ansetzen (§ 9 Abs. 2 EStG). Trag sie im Rechner ein, er nimmt automatisch den höheren Wert. Bei kurzen Strecken mit teurem Monatsticket kann das die bessere Wahl sein.

Erste Tätigkeitsstätte und andere Fahrten

Die Entfernungspauschale gilt nur für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, also dem Ort, dem dich dein Arbeitgeber dauerhaft zugeordnet hat. Andere berufliche Fahrten, etwa zu Kunden oder zu einer Schulung an einem anderen Ort, sind Dienstreisen. Für sie kannst du die tatsächlichen Kosten oder die Kilometersätze nach dem Bundesreisekostengesetz ansetzen, und zwar für Hin- und Rückweg. Flugstrecken und eine steuerfreie Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber sind von der Pauschale ausgenommen.

Was zählt als Arbeitstag?

Nur Tage, an denen du wirklich zur Arbeit gefahren bist. Bei einer Fünftagewoche sind 220 bis 230 Tage typisch, Urlaub, Feiertage und Krankheit abgezogen. Homeoffice-Tage zählen nicht dafür, für sie gibt es die Homeoffice-Pauschale. Bei mehreren Fahrten am selben Tag zählt die Pauschale nur einmal.

Wie viel Steuer spart die Pendlerpauschale?

Die Pauschale ist ein Abzug vom Einkommen, keine Erstattung in gleicher Höhe. Sie wirkt erst, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Den Mehrbetrag multiplizierst du mit deinem Grenzsteuersatz: Bei 860 € Mehrbetrag und 30 % Grenzsteuersatz sind das rund 258 € weniger Steuer. Alle Posten zusammen rechnest du mit dem Werbungskosten-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?

0,38 Euro pro vollem Kilometer der einfachen Entfernung und Arbeitstag, ab dem ersten Kilometer.

Zählt bei der Pendlerpauschale Hin- und Rückweg?

Nein, nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Gibt es eine Obergrenze?

Ja, 4.500 Euro im Jahr. Sie gilt aber nicht, wenn du mit dem eigenen oder einem überlassenen Auto fährst.

Bekomme ich die Pendlerpauschale auch mit dem Fahrrad?

Ja. Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch zu Fuß oder mit dem Rad, dann mit dem Höchstbetrag von 4.500 Euro.

Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.