Die Minijob-Grenze 2026: 603 €
Ein Minijob liegt vor, wenn du regelmäßig nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienst. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Mit 13,90 € Mindestlohn ab 1. Januar 2026 ergibt das 602,33 €, aufgerundet 603 € im Monat. Die Formel entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Beim Mindestlohn darfst du also rund 43 Stunden im Monat arbeiten. Steigt der Mindestlohn 2027 auf 14,60 €, steigt auch die Grenze.
Was zahlt der Minijobber?
Im gewerblichen Minijob bist du rentenversicherungspflichtig. Der volle Beitragssatz ist 18,6 %, davon trägt der Arbeitgeber pauschal 15 %, du die restlichen 3,6 %. Liegt dein Verdienst unter 175 €, wird der Beitrag trotzdem von 175 € berechnet: Du zahlst dann 18,6 % von 175 € minus den Arbeitgeberanteil. Steuer und Krankenversicherung zahlst du in der Regel nicht.
Beispiel (Voreinstellung): 603 € im Monat. Dein Rentenbeitrag: 603 × 3,6 % = 21,71 €, ausgezahlt werden 581,29 €. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 187,95 € an Abgaben und Umlagen, der Job kostet ihn also 790,95 € im Monat, ohne Unfallversicherung.
Kann ich mich von der Rentenversicherung befreien?
Du kannst dich auf Antrag beim Arbeitgeber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Dann bleiben dir die 3,6 % mehr, der Arbeitgeber zahlt seine 15 % aber trotzdem. Du verzichtest damit auf die Vorteile der vollen Versicherung, die die Minijob-Zentrale nennt: volle Anrechnung als Wartezeit, Übergangsgeld bei Reha, Absicherung bei Erwerbsminderung und die Riester-Förderung. Die Befreiung gilt für alle Minijobs gleichzeitig und bindet für die Dauer der Beschäftigung, du kannst sie aber einmalig wieder aufheben lassen.
Was zahlt der Arbeitgeber?
| Abgabe | Satz | bei 603 € |
|---|---|---|
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | 13 % | 78,39 € |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | 15 % | 90,45 € |
| einheitliche Pauschsteuer | 2 % | 12,06 € |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 4,82 € |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 1,33 € |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | 0,90 € |
| Summe | 31,17 % | 187,95 € |
Ist die Minijobberin privat krankenversichert, entfällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Dazu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung, der je nach Berufsgenossenschaft unterschiedlich ist und hier nicht enthalten ist. Im Privathaushalt sind die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung mit je 5 % deutlich niedriger, dort gelten auch andere Umlagen; dafür ist dieser Rechner nicht gedacht.
Was passiert über 603 €?
Gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Monaten im Jahr ist erlaubt. Verdienst du regelmäßig mehr, wird aus dem Minijob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich. Wie sich die Beiträge dort aufbauen, zeigt der Midijob-Rechner. Wie viele Stunden ein Gehalt entspricht, rechnet der Stundenlohn-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 Euro im Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 Euro × 130 ÷ 3, aufgerundet.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 Euro sind es 603 ÷ 13,90 = 43,38 Stunden im Monat. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Was bleibt netto von 603 Euro Minijob?
Mit Rentenversicherungspflicht 581,29 Euro, weil 3,6 % Rentenbeitrag abgehen. Mit Befreiung bekommst du die vollen 603 Euro.
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
Bei 603 Euro Lohn zahlt der Arbeitgeber 187,95 Euro Abgaben und Umlagen, also insgesamt 790,95 Euro im Monat, dazu kommt die Unfallversicherung.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Quellen
- § 8 Abs. 1a SGB IV: Geringfügigkeitsgrenze (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet)
- Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, § 1: 13,90 Euro ab 1.1.2026
- Minijob-Zentrale: Abgaben im gewerblichen Minijob 2026 (13 %, 15 %, 2 %, U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %)
- §§ 163 Abs. 8, 168 SGB VI: Mindestbeitragsbemessung 175 Euro, Arbeitgeberanteil 15 % (Privathaushalt 5 %)
- § 6 Abs. 1b SGB VI: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob
- Minijob-Zentrale: Rentenversicherungspflicht im Minijob, Leistungen der Rentenversicherung
- § 249b SGB V: Pauschalbeitrag Krankenversicherung 13 % (Privathaushalt 5 %)
- § 40a Abs. 2 EStG: einheitliche Pauschsteuer 2 %
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