Was vom Bruttolohn abgezogen wird
In der Schweiz gehen vom Bruttolohn zuerst die Sozialversicherungen ab. Die Einkommenssteuer wird bei den meisten Angestellten nicht vom Lohn abgezogen, sondern später mit der Steuererklärung bezahlt. Sie hängt von Kanton, Gemeinde, Zivilstand, Konfession und Abzügen ab und kann deshalb nicht mit einem einheitlichen Satz gerechnet werden. Dieser Rechner zeigt dir daher den Nettolohn vor Steuern. Wer quellensteuerpflichtig ist (zum Beispiel mit Ausweis B), bekommt zusätzlich die Quellensteuer nach kantonalem Tarif abgezogen; auch diese ist hier nicht enthalten.
| Abzug | Dein Anteil 2026 | Obergrenze |
|---|---|---|
| AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) | 4,35 % | keine |
| IV (Invalidenversicherung) | 0,70 % | keine |
| EO (Erwerbsersatzordnung) | 0,25 % | keine |
| ALV (Arbeitslosenversicherung) | 1,10 % | 148.200 CHF im Jahr |
| NBU (Nichtberufsunfall) | je nach Versicherer und Vertrag | 148.200 CHF im Jahr |
| BVG (Pensionskasse) | je nach Reglement | BVG-Minimum: koordinierter Lohn |
So rechnet der Lohnrechner
Gerechnet wird mit dem Jahreslohn, also Monatslohn mal 12 oder mal 13, weil die Obergrenzen pro Jahr gelten:
- AHV/IV/EO: 5,3 % vom ganzen Lohn, ohne Obergrenze.
- ALV: 1,1 % bis zu einem Jahreslohn von 148.200 CHF. Auf den Teil darüber fällt seit 2023 kein ALV-Beitrag mehr an.
- NBU: der Satz, den du eingibst, ebenfalls höchstens auf 148.200 CHF (Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung). Die Prämie legt der Versicherer fest; ob du sie ganz, teilweise oder gar nicht trägst, regelt dein Arbeitsvertrag.
- BVG: entweder dein eigener Satz oder Betrag aus der Lohnabrechnung, oder eine Schätzung nach dem gesetzlichen Minimum (siehe unten).
Beispiel mit den Werten oben: 6.500 CHF × 13 = 84.500 CHF Jahreslohn. AHV/IV/EO: 4.478,50 CHF, ALV: 929,50 CHF, NBU 1 %: 845,00 CHF. Für die Pensionskasse rechnet die Schätzung bei Alter 40 mit dem koordinierten Lohn von 84.500 − 26.460 = 58.040 CHF; 10 % Altersgutschrift sind 5.804 CHF, davon die Hälfte, also 2.902,00 CHF. Netto bleiben 75.345,00 CHF im Jahr oder 5.795,77 CHF pro Lohnzahlung.
Pensionskasse: was das BVG-Minimum bedeutet
In die Pensionskasse musst du, wenn du bei einem Arbeitgeber mehr als 22.680 CHF im Jahr verdienst. Versichert ist im Minimum nur der koordinierte Lohn: der Jahreslohn bis 90.720 CHF minus den Koordinationsabzug von 26.460 CHF, mindestens aber 3.780 CHF. Darauf schreibt die Kasse dir jedes Jahr eine Altersgutschrift gut, deren Satz mit dem Alter steigt:
| Alter | Altersgutschrift (gesamt) | dein Anteil im Minimum |
|---|---|---|
| 25 bis 34 | 7 % | 3,5 % |
| 35 bis 44 | 10 % | 5 % |
| 45 bis 54 | 15 % | 7,5 % |
| 55 bis Referenzalter | 18 % | 9 % |
Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge tragen. Die Schätzung im Rechner nimmt deshalb die halbe Altersgutschrift als deinen Anteil. Das ist eine Untergrenze: Pensionskassen dürfen mehr als das Minimum versichern, etwa ohne oder mit kleinerem Koordinationsabzug, und erheben zusätzlich Risiko- und Verwaltungsbeiträge. Den echten Abzug findest du auf deiner Lohnabrechnung oder im Vorsorgeausweis; dafür gibt es die Auswahl mit eigenem Satz oder Betrag. Für die Altersvorsorge giltst du ab dem 1. Januar nach deinem 24. Geburtstag; jüngere Angestellte sind nur gegen Tod und Invalidität versichert, das rechnet der Rechner mit 0 CHF Sparbeitrag.
Nettolohn für typische Monatslöhne
Die Tabelle zeigt den Abzug pro Lohnzahlung bei 13 Monatslöhnen, Alter 40, NBU 1 % und BVG-Minimum:
| Bruttolohn pro Monat | AHV/IV/EO | ALV | BVG (Schätzung) | Netto vor Steuern |
|---|---|---|---|---|
| 4.000 CHF | 212,00 CHF | 44,00 CHF | 98,23 CHF | 3.605,77 CHF |
| 5.000 CHF | 265,00 CHF | 55,00 CHF | 148,23 CHF | 4.481,77 CHF |
| 6.500 CHF | 344,50 CHF | 71,50 CHF | 223,23 CHF | 5.795,77 CHF |
| 8.000 CHF | 424,00 CHF | 88,00 CHF | 247,15 CHF | 7.160,85 CHF |
| 10.000 CHF | 530,00 CHF | 110,00 CHF | 247,15 CHF | 9.012,85 CHF |
| 13.000 CHF | 689,00 CHF | 125,40 CHF | 247,15 CHF | 11.824,45 CHF |
Arbeiten nach dem Referenzalter
Wenn du das AHV-Referenzalter erreicht hast und weiterarbeitest, bezahlst du keinen ALV-Beitrag mehr, und auf den ersten 16.800 CHF im Jahr (1.400 CHF pro Monat) fallen keine AHV/IV/EO-Beiträge an. Die obligatorische berufliche Vorsorge endet mit dem Referenzalter, deshalb setzt der Rechner die BVG-Schätzung dann auf null. Bei eigenem Satz oder Betrag rechnet er weiter mit deiner Eingabe, falls deine Kasse eine Weiterversicherung anbietet.
Für Österreich gibt es den Brutto-Netto-Rechner Österreich mit Lohnsteuer und 14 Gehältern.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent werden in der Schweiz vom Lohn abgezogen?
Fix sind 5,3 Prozent für AHV, IV und EO und 1,1 Prozent für die ALV bis 148.200 Franken Jahreslohn. Dazu kommen die NBU-Prämie und der Pensionskassenbeitrag, die je nach Arbeitgeber und Alter verschieden sind. Die Steuern sind darin nicht enthalten.
Warum zieht der Rechner keine Steuern ab?
Die Einkommenssteuer ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt und hängt von Wohnort, Zivilstand, Kindern und Abzügen ab. Die meisten Angestellten bezahlen sie nicht über den Lohn, sondern mit der Steuererklärung. Bei Quellensteuer zieht der Arbeitgeber sie nach dem Tarif des Kantons ab.
Was ist der Koordinationsabzug?
Ein fester Betrag von 26.460 Franken im Jahr, der für das BVG-Minimum vom Lohn abgezogen wird. Nur der Rest bis zu einem Jahreslohn von 90.720 Franken ist obligatorisch versichert, mindestens aber 3.780 Franken.
Muss ich ab einem hohen Lohn noch ALV bezahlen?
Nur bis zu einem Jahreslohn von 148.200 Franken. Auf den Teil darüber wird seit dem 1. Januar 2023 kein ALV-Beitrag mehr erhoben.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Ohne Einkommens- und Quellensteuer. Der Pensionskassenabzug ist im Modus Schätzung nur das gesetzliche Minimum des Sparbeitrags; dein Reglement kann deutlich höhere Abzüge vorsehen.
Quellen
- AHV/IV Merkblatt 2.01: Lohnbeiträge an AHV, IV und EO (Stand 1. Januar 2026)
- AHV/IV Merkblatt 2.08: Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
- Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG, SR 837.0), Art. 3, Fedlex
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV, SR 832.202), Art. 22, Fedlex
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG, SR 831.40), Art. 7, 8, 16, 66, Fedlex
- BSV: Wichtige Masszahlen im Bereich der beruflichen Vorsorge 2025/2026
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