Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer beziehungsweise auf die Lohnsteuer. Sie wird nicht vom Einkommen berechnet, sondern von der Steuer. Der Satz hängt vom Bundesland ab, in dem du wohnst:
- 8 % in Bayern und Baden-Württemberg
- 9 % in allen anderen 14 Bundesländern
Diese Sätze verwendet auch der offizielle Lohnsteuerrechner 2026 des Bundesfinanzministeriums. Kirchensteuer zahlst du nur, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist, etwa der evangelischen Landeskirche oder der römisch-katholischen Kirche.
Beispiel (Voreinstellung): Bei 10.548 € Einkommensteuer im Jahr (das ist die Steuer auf 50.000 € zu versteuerndes Einkommen nach der Grundtabelle) beträgt die Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen 10.548 × 9 % = 949,32 €, in Bayern 10.548 × 8 % = 843,84 €.
| Einkommensteuer im Jahr | Kirchensteuer 8 % | Kirchensteuer 9 % | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 2.000 € | 160,00 € | 180,00 € | 20,00 € |
| 5.000 € | 400,00 € | 450,00 € | 50,00 € |
| 10.548 € | 843,84 € | 949,32 € | 105,48 € |
| 15.000 € | 1.200,00 € | 1.350,00 € | 150,00 € |
| 25.000 € | 2.000,00 € | 2.250,00 € | 250,00 € |
| 40.000 € | 3.200,00 € | 3.600,00 € | 400,00 € |
Warum die Kirchensteuer progressiv wirkt
Weil die Kirchensteuer an der Einkommensteuer hängt, steigt sie überproportional mit dem Einkommen. Bei 30.000 € zu versteuerndem Einkommen sind es in einem 9-%-Land 9 % von 4.217 €, also 379,53 €. Bei 60.000 € sind es 9 % von 14.233 €, also 1.280,97 €: doppeltes Einkommen, aber mehr als dreifache Kirchensteuer. Mit der Option "zu versteuerndes Einkommen" im Rechner kannst du das für dein eigenes Einkommen nachvollziehen.
Kirchensteuer auf den Lohn
Als Arbeitnehmer zahlst du die Kirchensteuer monatlich über den Lohnsteuerabzug. Du kannst deshalb auch einfach die Lohnsteuer aus deiner Gehaltsabrechnung eintragen: 524,50 € Lohnsteuer ergeben bei 9 % genau 47,205 €, auf volle Cent abgerundet 47,20 €. Gerechnet wird mit dem Satz des Bundeslandes, in dem du wohnst, nicht mit dem des Arbeitsortes.
Kinder senken die Kirchensteuer
Für die Kirchensteuer zählt nicht immer die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer. Nach § 51a EStG wird sie aus einer Steuer berechnet, bei der die Freibeträge für Kinder in jedem Fall abgezogen sind, auch wenn du statt dieser Freibeträge Kindergeld bekommst. Mit Kindern ist die Kirchensteuer deshalb etwas niedriger, als dieser Rechner zeigt. Im Brutto-Netto-Rechner sind die Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Kirchensteuer auf Zinsen und Dividenden
Bei Kapitalerträgen behält die Bank die Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer ein, sofern du kirchensteuerpflichtig bist. Dabei sinkt die Abgeltungsteuer leicht, weil die Kirchensteuer verrechnet wird. Wie das genau funktioniert, zeigt der Kapitalertragsteuer-Rechner.
Wann zahlst du keine Kirchensteuer?
Wer keiner steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer, und wer keine Einkommen- oder Lohnsteuer zahlt, ebenfalls nicht: 9 % von 0 € bleiben 0 €. Bei geringem Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € fällt also auch für Kirchenmitglieder nichts an. Welche Steuer zu deinem Einkommen gehört, zeigt der Einkommensteuerrechner.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent Kirchensteuer zahlt man?
8 % der Einkommen- oder Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.
Wird die Kirchensteuer vom Brutto berechnet?
Nein. Grundlage ist die Einkommen- oder Lohnsteuer, nicht das Bruttogehalt. Wer keine Lohnsteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.
Gilt der Satz des Wohnorts oder des Arbeitsorts?
Maßgeblich ist der Wohnsitz. Wer in Hessen wohnt und in Bayern arbeitet, zahlt 9 %.
Warum ist meine Kirchensteuer niedriger als 9 % der Lohnsteuer?
Mit Kindern wird die Kirchensteuer aus einer Lohnsteuer berechnet, bei der die Kinderfreibeträge abgezogen sind. Deshalb fällt sie geringer aus.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.
Quellen
- BMF: Lohnsteuerrechner 2026, Kirchensteuersatz je Bundesland (8 % Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %)
- § 51a EStG: Zuschlagsteuern (Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer, Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer)
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif ab Veranlagungszeitraum 2026, Splitting-Verfahren (Abs. 5)
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