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Arbeitslosengeld-Rechner 2026 (ALG I)

Gib das beitragspflichtige Brutto der letzten zwölf Monate und deine Steuerklasse ein. Der Rechner ermittelt das Leistungsentgelt wie die Arbeitsagentur und zeigt ALG I pro Tag und Monat sowie die Bezugsdauer.

€
Summe inkl. Einmalzahlungen, ohne Abfindung
Jahre
Monate

Ergebnis

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld beträgt 60 % eines pauschalierten Nettolohns, mit Kind 67 % (§ 149 SGB III). Den Ausschlag für 67 % gibt ein Kind, für das du oder dein nicht getrennt lebender Ehe- oder Lebenspartner Kindergeld oder Kinderfreibeträge bekommen könnt. Das pauschalierte Netto heißt Leistungsentgelt, es hat mit deinem echten Netto auf der Gehaltsabrechnung nur grob zu tun.

Die Rechnung in vier Schritten

  1. Bemessungsentgelt: Das beitragspflichtige Brutto der letzten zwölf Monate (Bemessungsrahmen) geteilt durch die Kalendertage mit Entgelt, im Normalfall 365. Höchstens zählt die Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 101.400 € im Jahr. Abfindungen bleiben außen vor.
  2. Sozialversicherungspauschale: 20 % des täglichen Bemessungsentgelts.
  3. Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag: Die Arbeitsagentur berechnet sie nach dem amtlichen Programmablaufplan für den Tag, mit deiner Steuerklasse zu Beginn des Jahres. Kirchensteuer wird nicht abgezogen.
  4. Leistungssatz: Leistungsentgelt × 60 % oder 67 % ergibt das tägliche Arbeitslosengeld. Für einen vollen Monat zahlt die Agentur 30 Tage.

Beispiel (Voreinstellung): 42.000 € brutto in zwölf Monaten, Steuerklasse I, kein Kind. Bemessungsentgelt: 42.000 ÷ 365 = 115,07 € am Tag. Pauschale: 23,01 €. Lohnsteuer laut Programmablaufplan: 13,34 € am Tag, Solidaritätszuschlag 0 €. Leistungsentgelt: 115,07 − 23,01 − 13,34 = 78,72 €. Arbeitslosengeld: 78,72 × 60 % = 47,23 € am Tag, also 1.416,90 € für einen vollen Monat. Mit Kind wären es 52,74 € am Tag oder 1.582,20 € im Monat.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie viele Monate du in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig warst, und ab 50 auch vom Alter (§ 147 SGB III). Voraussetzung ist, dass du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versichert warst.

versichert mindestensab AlterAnspruchsdauer
12 Monatejedes6 Monate
16 Monatejedes8 Monate
20 Monatejedes10 Monate
24 Monatejedes12 Monate
30 Monate5015 Monate
36 Monate5518 Monate
48 Monate5824 Monate

Welche Steuerklasse zählt?

Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht. Ein späterer Wechsel wird nur unter Bedingungen berücksichtigt, etwa wenn die neuen Klassen zum Verhältnis der Löhne beider Partner passen oder das Arbeitslosengeld dadurch sinkt. Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit, nur um das ALG zu erhöhen, geht deshalb meist ins Leere.

Was der Rechner nicht abbildet

Nicht enthalten sind Kinderfreibeträge beim Solidaritätszuschlag, das Faktorverfahren, ein erweiterter Bemessungsrahmen von zwei Jahren, die fiktive Bemessung nach Qualifikation, Nebeneinkommen und Ruhenszeiten (etwa wegen Abfindung oder Sperrzeit). Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wie sich eine Abfindung versteuert, zeigt der Abfindungsrechner; für den Fall, dass das ALG nicht reicht, gibt es den Bürgergeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3.500 Euro brutto?

Bei 3.500 Euro brutto im Monat (42.000 Euro im Jahr) und Steuerklasse I sind es 47,23 Euro am Tag oder 1.416,90 Euro im Monat, mit Kind 1.582,20 Euro.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld maximal 2026?

Das Bemessungsentgelt ist durch die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr gedeckelt, das sind 277,81 Euro am Tag. Mit Steuerklasse III und Kind ergibt das 120,71 Euro am Tag oder 3.621,30 Euro im Monat.

Zählt die Abfindung beim Arbeitslosengeld?

Nein, Entgelte, die du wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekommst, bleiben beim Bemessungsentgelt außer Betracht. Eine Abfindung kann aber dazu führen, dass der Anspruch eine Zeit lang ruht.

Wie lange gibt es Arbeitslosengeld mit 58?

Mit 58 Jahren und mindestens 48 Versicherungsmonaten in den letzten fünf Jahren bis zu 24 Monate.

Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.