Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld beträgt 60 % eines pauschalierten Nettolohns, mit Kind 67 % (§ 149 SGB III). Den Ausschlag für 67 % gibt ein Kind, für das du oder dein nicht getrennt lebender Ehe- oder Lebenspartner Kindergeld oder Kinderfreibeträge bekommen könnt. Das pauschalierte Netto heißt Leistungsentgelt, es hat mit deinem echten Netto auf der Gehaltsabrechnung nur grob zu tun.
Die Rechnung in vier Schritten
- Bemessungsentgelt: Das beitragspflichtige Brutto der letzten zwölf Monate (Bemessungsrahmen) geteilt durch die Kalendertage mit Entgelt, im Normalfall 365. Höchstens zählt die Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 101.400 € im Jahr. Abfindungen bleiben außen vor.
- Sozialversicherungspauschale: 20 % des täglichen Bemessungsentgelts.
- Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag: Die Arbeitsagentur berechnet sie nach dem amtlichen Programmablaufplan für den Tag, mit deiner Steuerklasse zu Beginn des Jahres. Kirchensteuer wird nicht abgezogen.
- Leistungssatz: Leistungsentgelt × 60 % oder 67 % ergibt das tägliche Arbeitslosengeld. Für einen vollen Monat zahlt die Agentur 30 Tage.
Beispiel (Voreinstellung): 42.000 € brutto in zwölf Monaten, Steuerklasse I, kein Kind. Bemessungsentgelt: 42.000 ÷ 365 = 115,07 € am Tag. Pauschale: 23,01 €. Lohnsteuer laut Programmablaufplan: 13,34 € am Tag, Solidaritätszuschlag 0 €. Leistungsentgelt: 115,07 − 23,01 − 13,34 = 78,72 €. Arbeitslosengeld: 78,72 × 60 % = 47,23 € am Tag, also 1.416,90 € für einen vollen Monat. Mit Kind wären es 52,74 € am Tag oder 1.582,20 € im Monat.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?
Die Bezugsdauer hängt davon ab, wie viele Monate du in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig warst, und ab 50 auch vom Alter (§ 147 SGB III). Voraussetzung ist, dass du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versichert warst.
| versichert mindestens | ab Alter | Anspruchsdauer |
|---|---|---|
| 12 Monate | jedes | 6 Monate |
| 16 Monate | jedes | 8 Monate |
| 20 Monate | jedes | 10 Monate |
| 24 Monate | jedes | 12 Monate |
| 30 Monate | 50 | 15 Monate |
| 36 Monate | 55 | 18 Monate |
| 48 Monate | 58 | 24 Monate |
Welche Steuerklasse zählt?
Maßgeblich ist die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres eingetragen war, in dem der Anspruch entsteht. Ein späterer Wechsel wird nur unter Bedingungen berücksichtigt, etwa wenn die neuen Klassen zum Verhältnis der Löhne beider Partner passen oder das Arbeitslosengeld dadurch sinkt. Ein Wechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit, nur um das ALG zu erhöhen, geht deshalb meist ins Leere.
Was der Rechner nicht abbildet
Nicht enthalten sind Kinderfreibeträge beim Solidaritätszuschlag, das Faktorverfahren, ein erweiterter Bemessungsrahmen von zwei Jahren, die fiktive Bemessung nach Qualifikation, Nebeneinkommen und Ruhenszeiten (etwa wegen Abfindung oder Sperrzeit). Das Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wie sich eine Abfindung versteuert, zeigt der Abfindungsrechner; für den Fall, dass das ALG nicht reicht, gibt es den Bürgergeld-Rechner.
Häufige Fragen
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3.500 Euro brutto?
Bei 3.500 Euro brutto im Monat (42.000 Euro im Jahr) und Steuerklasse I sind es 47,23 Euro am Tag oder 1.416,90 Euro im Monat, mit Kind 1.582,20 Euro.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld maximal 2026?
Das Bemessungsentgelt ist durch die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr gedeckelt, das sind 277,81 Euro am Tag. Mit Steuerklasse III und Kind ergibt das 120,71 Euro am Tag oder 3.621,30 Euro im Monat.
Zählt die Abfindung beim Arbeitslosengeld?
Nein, Entgelte, die du wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bekommst, bleiben beim Bemessungsentgelt außer Betracht. Eine Abfindung kann aber dazu führen, dass der Anspruch eine Zeit lang ruht.
Wie lange gibt es Arbeitslosengeld mit 58?
Mit 58 Jahren und mindestens 48 Versicherungsmonaten in den letzten fünf Jahren bis zu 24 Monate.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Quellen
- § 149 SGB III: Leistungssatz 60 % / 67 %
- § 153 SGB III: Leistungsentgelt (Sozialversicherungspauschale 20 %, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag)
- §§ 150, 151 SGB III: Bemessungszeitraum und Bemessungsentgelt
- § 147 SGB III: Anspruchsdauer Arbeitslosengeld
- §§ 338, 339 SGB III: Rundung auf zwei Dezimalstellen, Monat mit 30 Tagen
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen § 151 SGB III (02/2026), kalendertägliches Bemessungsentgelt
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen § 153 SGB III (11/2025), tägliche Soli-Freigrenze 2026
- BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (XML-Pseudocode) und Prüfschnittstelle
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026: Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung 101.400 Euro
- §§ 3, 4 SolzG 1995: Freigrenze 20.350 / 40.700 Euro, 5,5 %, Milderungszone 11,9 %
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