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Abfindungsrechner: Fünftelregelung 2026

Gib dein zu versteuerndes Einkommen ohne Abfindung und die Höhe der Abfindung ein. Der Rechner vergleicht die Steuer mit und ohne Fünftelregelung.

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im Jahr der Auszahlung
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Veranlagung

Ergebnis

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist eine Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG und damit eine außerordentliche Einkunft (§ 34 Abs. 2 EStG). Sie ist voll steuerpflichtig, aber die Progression wird gedämpft: Das Finanzamt tut so, als bekämst du nur ein Fünftel der Abfindung, und nimmt die darauf entfallende Mehrsteuer mal fünf.

Steuer = ESt(zvE) + 5 × [ESt(zvE + Abfindung ÷ 5) − ESt(zvE)]

zvE ist hier das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung, ESt die Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €, 45 % ab 277.826 €).

Beispiel (Voreinstellung): 40.000 € zu versteuerndes Einkommen, 50.000 € Abfindung, Grundtarif. Steuer auf 40.000 €: 7.209 €. Steuer auf 40.000 + 10.000 = 50.000 €: 10.548 €. Der Unterschied von 3.339 € mal fünf ergibt 16.695 € Steuer auf die Abfindung, insgesamt 23.904 €. Ohne Fünftelregelung wären es auf 90.000 € zusammen 26.664 €, davon 19.455 € auf die Abfindung. Du sparst 2.760 € Einkommensteuer und 328,44 € Solidaritätszuschlag, zusammen 3.088,44 €.

zvE ohne AbfindungAbfindungESt normalESt FünftelregelungErsparnis ESt
30.000 €20.000 €10.548 €9.992 €556 €
40.000 €50.000 €26.664 €23.904 €2.760 €
60.000 €50.000 €35.064 €34.388 €676 €
80.000 €60.000 €47.664 €47.664 €0 €
0 €30.000 €4.217 €0 €4.217 €

Wann bringt die Fünftelregelung viel, wann nichts?

Am meisten spart, wer im Jahr der Auszahlung wenig anderes Einkommen hat, etwa weil die Abfindung erst im Januar nach dem Ausscheiden fließt. Bei 0 € übrigem Einkommen und 30.000 € Abfindung fällt im Beispiel oben gar keine Steuer an, weil ein Fünftel unter dem Grundfreibetrag bleibt. Liegt dein Einkommen schon ohne Abfindung im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42 %, bringt die Regel nichts mehr, weil jeder zusätzliche Euro ohnehin mit 42 % besteuert wird.

Bekomme ich die Fünftelregelung automatisch?

Beim Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers wird die Abfindung als sonstiger Bezug nach § 39b Abs. 3 EStG behandelt, eine Fünftelung sieht diese Vorschrift nicht vor. Die Ermäßigung bekommst du über die Einkommensteuererklärung, das Finanzamt erstattet dann die zu viel einbehaltene Steuer. Gib die Abfindung dort als Entschädigung an.

Was der Rechner voraussetzt

  • Die Abfindung fließt vollständig in einem Kalenderjahr zu. Bei Teilzahlungen über mehrere Jahre prüft das Finanzamt, ob die Ermäßigung überhaupt greift.
  • Du gibst das zu versteuernde Einkommen ein, also nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen, nicht das Brutto.
  • Der Solidaritätszuschlag (Freigrenze 20.350 € bzw. 40.700 € Einkommensteuer) ist enthalten, Kirchensteuer und der Progressionsvorbehalt durch Arbeitslosengeld nicht.

Was du nach der Kündigung an Arbeitslosengeld erwarten kannst, zeigt der Arbeitslosengeld-Rechner, die Fristen der Kündigungsfrist-Rechner.

Häufige Fragen

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Sie ist voll einkommensteuerpflichtig, wird aber mit der Fünftelregelung nach § 34 EStG ermäßigt besteuert: Die Mehrsteuer auf ein Fünftel der Abfindung wird mit fünf multipliziert.

Wie viel Steuer zahle ich auf 50.000 Euro Abfindung?

Bei 40.000 Euro übrigem zu versteuernden Einkommen und Grundtarif 16.695 Euro Einkommensteuer auf die Abfindung, ohne Fünftelregelung wären es 19.455 Euro.

Zieht der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon ab?

Nein, beim Lohnsteuerabzug wird die Abfindung als sonstiger Bezug ohne Fünftelung besteuert. Die Ermäßigung gibt es über die Einkommensteuererklärung.

Lohnt es sich, die Abfindung ins nächste Jahr zu verschieben?

Oft ja, wenn du im nächsten Jahr deutlich weniger anderes Einkommen hast. Je niedriger das übrige Einkommen, desto stärker wirkt die Fünftelregelung.

Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Keine Steuerberatung; ob eine Zahlung als Entschädigung ermäßigt besteuert wird, entscheidet das Finanzamt.