Bürgergeld heißt jetzt Grundsicherungsgeld
Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung nach dem SGB II offiziell Grundsicherungsgeld. Behörden dürfen bis Ende 2026 noch den Begriff Bürgergeld verwenden. An den Regelbedarfen hat sich 2026 nichts geändert, sie liegen auf dem Niveau von 2024 und 2025.
So wird der Anspruch berechnet
Der Anspruch ist die Differenz zwischen dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft und dem anrechenbaren Einkommen. Zum Bedarf gehören der Regelbedarf jeder Person, eventuelle Mehrbedarfe und die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Miete übernimmt das Jobcenter in tatsächlicher Höhe, soweit sie angemessen ist. Was angemessen ist, legt jede Kommune selbst fest, deshalb trägst du sie hier selbst ein.
| Regelbedarfsstufe | für wen | Betrag 2026 |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | je Partner in einer Paarbeziehung | 506 € |
| 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern und weitere Erwachsene | 451 € |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € |
| 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € |
Mehrbedarfe, die der Rechner berücksichtigt
- Alleinerziehende: 36 % der Regelbedarfsstufe 1 (202,68 €) bei einem Kind unter 7 oder zwei bis drei Kindern unter 16. Sonst 12 % je Kind, wenn das mehr ergibt, höchstens 60 % (§ 21 Abs. 3 SGB II).
- Schwangerschaft: ab der 13. Woche 17 % des eigenen Regelbedarfs.
- Dezentrales Warmwasser: 2,3 % des Regelbedarfs für Erwachsene, 1,4 % für 14- bis 17-Jährige, 1,2 % für 6- bis 13-Jährige und 0,8 % für jüngere Kinder.
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Vom Erwerbseinkommen bleibt nach § 11b SGB II ein Teil anrechnungsfrei. Zuerst wird vom Netto die Grundabsetzung von 100 € abgezogen. Dazu kommt der Erwerbstätigenfreibetrag, berechnet vom Brutto:
- 20 % des Bruttos zwischen 100 und 520 €,
- 30 % des Bruttos zwischen 520 und 1.000 €,
- 10 % des Bruttos zwischen 1.000 und 1.200 € (mit minderjährigem Kind bis 1.500 €).
Der höchstmögliche Erwerbstätigenfreibetrag liegt damit bei 248 € ohne Kind und 278 € mit Kind, jeweils zusätzlich zu den 100 €.
Beispiel (Voreinstellung): Alleinerziehend mit einem Kind von 4 Jahren, Warmmiete 650 €, Job mit 800 € brutto und 650 € netto. Bedarf: 563 € + 357 € + 202,68 € Mehrbedarf + 650 € = 1.772,68 €. Freibetrag: 20 % von 420 € = 84 € und 30 % von 280 € = 84 €, zusammen 168 €. Angerechnet werden 650 − 100 − 168 = 382 € plus 259 € Kindergeld. Anspruch: 1.772,68 − 641 = 1.131,68 € im Monat. Mit Job hast du so 1.131,68 + 650 + 259 = 2.040,68 € zur Verfügung.
Was der Rechner vereinfacht
Das Jobcenter rechnet für jede Person einzeln und verteilt das Einkommen anteilig. Der Rechner betrachtet den Haushalt als Ganzes. Das Ergebnis ist meist gleich, weicht aber ab, wenn ein Kind mehr eigenes Einkommen (etwa Unterhalt) hat, als es selbst braucht. Volljährige Kinder, Vermögen, Leistungen für Bildung und Teilhabe, einmalige Bedarfe und Sanktionen sind nicht enthalten. Für das Brutto deines Jobs hilft der Brutto-Netto-Rechner, für Minijobs der Minijob-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Der Regelbedarf für Alleinstehende beträgt 2026 unverändert 563 Euro im Monat, für Partner je 506 Euro. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Miete und Heizung.
Was ist das Grundsicherungsgeld?
So heißt das Bürgergeld seit dem 1. Juli 2026. Die Regelbedarfe sind dieselben, Behörden dürfen bis Ende 2026 noch den alten Namen verwenden.
Wie viel darf ich zum Bürgergeld dazuverdienen?
100 Euro bleiben immer frei, darüber 20 % des Bruttos bis 520 Euro, 30 % bis 1.000 Euro und 10 % bis 1.200 Euro (mit Kind 1.500 Euro). Bei 520 Euro brutto bleiben so 184 Euro anrechnungsfrei.
Wird das Kindergeld beim Bürgergeld angerechnet?
Ja, es zählt als Einkommen des Kindes und mindert dessen Bedarf.
Wie viel bekommt eine Familie mit zwei Kindern?
Ein Paar mit Kindern von 8 und 15 Jahren hat 2026 einen Regelbedarf von 2 × 506 + 390 + 471 = 1.873 Euro plus Warmmiete. Bei 900 Euro Miete und ohne Einkommen bleiben nach Abzug von 518 Euro Kindergeld 2.255 Euro Anspruch.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Verbindlich ist der Bescheid deines Jobcenters; die Angemessenheit der Miete legt die Kommune fest.
Quellen
- Anlage zu § 28 SGB XII: Regelbedarfsstufen ab 1. Januar 2026 (563, 506, 451, 471, 390, 357 Euro)
- §§ 19, 20, 23 SGB II: Grundsicherungsgeld (bis 30.6.2026 Bürgergeld), Regelbedarf, Regelbedarfsstufen der Kinder
- § 21 SGB II: Mehrbedarfe (Schwangerschaft 17 %, Alleinerziehende 36 % bzw. 12 % je Kind, dezentrales Warmwasser)
- § 11b SGB II: Absetzbeträge (Grundabsetzung 100 Euro, Erwerbstätigenfreibetrag 20/30/10 %)
- SGB II, Gesamtausgabe: Umbenennung in Grundsicherungsgeld mWv 1.7.2026, § 65 Abs. 4 (Begriff Bürgergeld bis 31.12.2026)
- § 66 Abs. 1 EStG: Kindergeld 259 Euro monatlich für jedes Kind
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