Wie lange dauert der Mutterschutz?
Die Schutzfrist vor der Entbindung beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Termin (§ 3 Abs. 1 MuSchG). In dieser Zeit darfst du nur arbeiten, wenn du es ausdrücklich willst. Nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot von acht Wochen, bei Frühgeburten, Mehrlingen oder wenn beim Kind innerhalb von acht Wochen eine Behinderung festgestellt wird (dann auf Antrag) von zwölf Wochen. Kommt das Kind früher als errechnet, verlängert sich die Frist danach um die Tage, die vorher gefehlt haben. Kommt es später, verlängert sich die Frist davor, die acht Wochen danach bleiben voll.
Gezahlt wird für die Tage der Schutzfrist und für den Entbindungstag: im Normalfall 42 + 1 + 56 = 99 Tage, mit zwölf Wochen danach 127 Tage.
Wer zahlt was?
- Mutterschaftsgeld der Krankenkasse: Dein durchschnittliches Netto pro Kalendertag, höchstens 13 € am Tag (§ 24i SGB V). Voraussetzung ist, dass du selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist.
- Zuschuss des Arbeitgebers: Die Differenz zwischen 13 € und deinem durchschnittlichen kalendertäglichen Netto (§ 20 MuSchG). Zusammen bekommst du also dein volles Netto. Der Arbeitgeber holt sich das Geld über die Umlage U2 zurück.
- Privat oder familienversichert: Statt der Krankenkasse zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung auf Antrag ein Mutterschaftsgeld von insgesamt höchstens 210 € (§ 19 Abs. 2 MuSchG). Der Arbeitgeberzuschuss wird trotzdem so berechnet, als bekämst du 13 € am Tag.
Wie wird das Netto pro Tag berechnet?
Maßgeblich ist das Netto der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist, geteilt durch deren Kalendertage. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht, Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Fehlzeiten ebenfalls nicht (§ 21 MuSchG). Der Rechner nimmt die drei vollen Kalendermonate vor dem Monat, in dem deine Schutzfrist beginnt, und zählt deren Tage.
Beispiel (Voreinstellung): Termin 15.3.2027, gesetzlich versichert, 2.400 € netto. Die Schutzfrist beginnt am 1.2.2027 und endet am 10.5.2027. Die drei Monate davor (November bis Januar) haben 92 Tage, das Netto pro Tag ist 7.200 ÷ 92 = 78,26 €. Die Krankenkasse zahlt 13 € × 99 = 1.287,00 €, der Arbeitgeber 65,26 € × 99 = 6.460,74 €. Zusammen 7.747,74 € für die ganze Schutzfrist.
Steuern und Sozialversicherung
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das Mutterschaftsgeld wird später auf das Elterngeld angerechnet: In den ersten Lebenswochen des Kindes gibt es Elterngeld nur, soweit es höher ist. Wie viel Elterngeld dir danach zusteht, zeigt der Elterngeldrechner; den Geburtstermin selbst schätzt der Schwangerschaftsrechner.
Sonderfälle
Bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gibt es eigene, gestaffelte Schutzfristen von zwei, sechs oder acht Wochen (§ 3 Abs. 5 MuSchG), die dieser Rechner nicht abbildet. Endet dein Arbeitsverhältnis unmittelbar vor der Schutzfrist oder wird es zulässig gekündigt, gelten ebenfalls besondere Regeln für Mutterschaftsgeld und Zuschuss.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Den Rest bis zu deinem durchschnittlichen Netto zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss.
Wie viele Tage wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
Im Normalfall 99 Tage: 42 Tage vor der Geburt, der Entbindungstag und 56 Tage danach. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 127 Tage.
Was bekommen privat versicherte Frauen?
Vom Bundesamt für Soziale Sicherung einmalig höchstens 210 Euro, dazu den Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 Euro und dem täglichen Netto.
Wann beginnt der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Beim Termin 15.3.2027 also am 1.2.2027.
Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung.