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Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt berechnen

Gib das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter der Kinder ein. Der Rechner liest die Düsseldorfer Tabelle 2026 aus, zieht das Kindergeld ab und prüft den Selbstbehalt.

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Ergebnis

So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, die alle Oberlandesgerichte für den Kindesunterhalt verwenden. Sie ordnet dem bereinigten Nettoeinkommen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, eine von 15 Einkommensgruppen zu und nennt für jede Altersstufe den monatlichen Bedarf des Kindes. Die erste Gruppe entspricht dem gesetzlichen Mindestunterhalt.

Bereinigt heißt: Netto nach Steuern und Sozialabgaben, abzüglich zum Beispiel berufsbedingter Aufwendungen, angemessener Altersvorsorge und berücksichtigungsfähiger Schulden. Was genau abgezogen werden darf, regeln die Leitlinien der Oberlandesgerichte.

Tabellenbeträge 2026 (Bedarf in Euro)

Netto0 bis 56 bis 1112 bis 17ab 18Prozent
bis 2.100486558653698100 %
2.101 bis 2.500511586686733105 %
2.501 bis 2.900535614719768110 %
2.901 bis 3.300559642751803115 %
3.301 bis 3.700584670784838120 %
3.701 bis 4.100623715836894128 %
4.101 bis 4.500661759889950136 %
4.501 bis 4.9007008049411.006144 %
4.901 bis 5.3007398499931.061152 %
5.301 bis 5.7007788931.0451.117160 %
5.701 bis 6.4008179381.0981.173168 %
6.401 bis 7.2008569831.1501.229176 %
7.201 bis 8.2008951.0271.2021.285184 %
8.201 bis 9.7009341.0721.2541.341192 %
9.701 bis 11.2009721.1161.3061.396200 %

Vom Tabellenbetrag zum Zahlbetrag

Das Kindergeld von 259 € wird auf den Bedarf angerechnet. Bei minderjährigen Kindern zieht der barunterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte (129,50 €) ab, weil der andere Elternteil seinen Unterhalt durch Betreuung leistet. Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld abgezogen.

Beispiel (Voreinstellung): 3.000 € bereinigtes Netto, ein Kind von 8 Jahren. Das Einkommen liegt in Gruppe 4 (2.901 bis 3.300 €), Altersstufe 6 bis 11 Jahre: Bedarf 642 €. Zahlbetrag: 642 − 129,50 = 512,50 € im Monat. Dem Pflichtigen bleiben 2.487,50 €, deutlich über dem Selbstbehalt von 1.450 €.

Selbstbehalt und Mangelfall

Gegenüber minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern bis 21, die bei einem Elternteil wohnen und zur Schule gehen, muss dem Unterhaltspflichtigen der notwendige Selbstbehalt bleiben: 1.450 €, wenn er erwerbstätig ist, sonst 1.200 €. Darin sind 520 € Warmmiete enthalten. Reicht das Einkommen nicht für alle, liegt ein Mangelfall vor: Das Einkommen über dem Selbstbehalt wird im Verhältnis der Zahlbeträge auf die Kinder verteilt. Beispiel der Tabelle: 1.750 € Netto, Kinder von 18 (Schüler), 7 und 5 Jahren, verteilbar sind 300 €. Es ergeben sich 107,60 €, 105,02 € und 87,38 €.

Was der Rechner nicht übernimmt

Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei mehr oder weniger Berechtigten kann das Gericht eine Gruppe höher oder tiefer einstufen, und der Bedarfskontrollbetrag kann eine Herabstufung auslösen. Bei volljährigen Kindern haften beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen, der Rechner zeigt nur den Tabellenbetrag. Studierende mit eigener Wohnung haben einen festen Bedarf von 990 €. Ehegattenunterhalt ist nicht enthalten. Über 11.200 € Netto richtet sich der Unterhalt nach den Umständen des Einzelfalls. Den Anspruch auf Kindergeld selbst zeigt der Kindergeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wie viel Unterhalt zahle ich bei 3.000 Euro netto für ein Kind?

Bei 3.000 Euro bereinigtem Netto (Gruppe 4) und einem Kind von 8 Jahren beträgt der Tabellenbetrag 642 Euro, der Zahlbetrag nach Abzug des halben Kindergelds 512,50 Euro.

Wie hoch ist der Mindestunterhalt 2026?

486 Euro für Kinder bis 5 Jahre, 558 Euro von 6 bis 11 und 653 Euro von 12 bis 17 Jahren. Nach Abzug des halben Kindergelds sind das 356,50, 428,50 und 523,50 Euro.

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nichterwerbstätige.

Wird das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?

Ja. Bei minderjährigen Kindern die Hälfte, also 129,50 Euro, bei volljährigen das volle Kindergeld von 259 Euro.

Hinweis: Die Seite und das Ergebnis des Rechners dienen nur zur Information und sind keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Keine Rechtsberatung; die Tabelle ist eine Richtlinie, im Einzelfall entscheidet das Familiengericht.